Jugendgerichtshilfe

Angebote

 Verkehrserziehungskurs

Spielzeugautos beim Verkehrsunfall

Der Verkehrserziehungskurs richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die mit Verkehrsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Ziele und Inhalte des Kurses sind u. a. die Erörterung des Sinns verkehrs(straf)rechtlicher Regelungen, das Fahrerlaubnisrecht, das Versicherungsrecht und die zivilrechtliche Haftung. Mögliche (weitere) straf- und öffentlich rechtliche Folgen von Verstößen (z. B. MPU) werden aufgezeigt und inhaltlich veranschaulicht.

Handlungsalternativen zur Vermeidung von Verkehrsunfallflucht und anderen häufigen Verkehrsverstößen werden erörtert.

Die Einstellung zu Sicherheit und Verantwortung im Straßenverkehr wird thematisiert und mit physikalischen Beispielen werden mögliche Gefahren veranschaulicht. Alkohol, Drogen und deren Auswirkungen auf Fahrtüchtigkeit werden hierbei ebenfalls zum Gegenstand gemacht.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14 - 20 Jahre
  • freiwillige Teilnahme im Vorfeld der zu erwartenden Hauptverhandlung
  • Urteil mit entsprechender Weisung / Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45 / 47 JGG mit entsprechender Weisung / Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung / Auflage

Termine:

Es finden jährlich 4 Termine statt, jeweils montags von 17:00 – 20:00 Uhr im Haus des Jugendrechts
Ein Kurs erstreckt sich jeweils nur auf einen Termin.


Bemerkungen:

Der Kurs ist offen für die Jugendgerichtshilfe und die Bewährungshilfe, in Einzelfällen können nach Absprache auch freiwillige Anmeldungen erfolgen.

Kontakt

Diakoniewerk Oberhausen gGmbH
Jugendgerichtshilfe
Adrian Weiss
Telefon: 0208 825-3450
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: adrian.weiss.diakonie@oberhausen.de