Führerschein

Infos zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Durch Vorgaben der Europäischen Union waren alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, somit auch die Bundesrepublik Deutschland, gehalten, Regelungen zur Qualifizierung des Fahrpersonals sowohl im Omnibus- als auch im gewerblichen Güterverkehr zu treffen. Ziel dieser Vorgaben der EU war es, grenzüberschreitend einheitliche Standards bei der Aus- und Weiterbildung von im gewerblichen Verkehr tätigen Kraftfahrern zu schaffen. Diese Vorgaben der EU wurden durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sowie die Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung umgesetzt.


Betroffen von dieser Regelung sind

  • Fahrer im Omnibusverkehr (seit September 2008)
  • Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr (ab September 2009).

Umfangreiche und gute Informationen bieten die Internetseiten der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort werden alle Fragen zu Aus- und Weiterbildung, Besitzstandsregelungen, Fristen, Prüfungen, Kosten und vielem mehr anschaulich behandelt.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de