Eingliederungshilfe

Kostenübernahme von Hilfsmitteln (§§47, 84, 112-113 SGB IX)

Durch die Kostenübernahme von Hilfsmitteln soll entweder einer drohenden Behinderung vorgebeugt, der Erfolg einer Heilbehandlung gesichert oder eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens ausgeglichen werden, soweit die Hilfsmittel nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind.

Hilfsmittel sind Gegenstände und Körperersatzstücke, welche mitgeführt, bzw. getragen werden können und nicht fest verbaut werden.

Der Anspruch auf Hilfsmittel umfasst auch die notwendige Änderung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig, es sei denn, die Hilfsmittel werden für die Leistungen zur Teilhabe von Bildung benötigt.

Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an dem Hilfsmittel-Verzeichnis.

Erforderliche Unterlagen:
Ärztliche Unterlagen (Diagnosen, IQ-Testungen etc.), Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid Versorgungsamt, Gutachten des Medizinischen Dienstes über die Pflegebedürftigkeit, Therapieberichte, Unterlagen über Einkommen und Vermögen, weitere Unterlagen möglich.

 

KONTAKT

Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen 
Fachbereich 3-2-20
Eingliederungshilfe
Sozialrathaus
Essener Str. 53
46047 Oberhausen
E-Mail: eingliederungshilfe@oberhausen.de

 

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