Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Der Bereich Soziales der Stadt Oberhausen ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für

Das Jugendamt der Stadt Oberhausen ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist verantwortlich für die Eingliederungshilfe für

Weitere Informationen:
Seit Juli 2009 gibt es das Internetportal einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Behinderung.