Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Kündigungs-Schutz für schwerbehinderte Arbeit-Nehmer
Sie haben eine Schwer-Behinderung
und arbeiten?
Dann haben Sie einen besonderen Schutz.

Der besondere Schutz ist: 
Der Schutz vor der Kündigung
von dem Arbeits-Platz.

Was ist eine Kündigung?
Sie gehen arbeiten?
Dann gibt es einen Arbeits-Vertrag.

Der Arbeits-Vertrag ist zwischen
- Ihnen 
 und
- Ihrem Arbeit-Geber.
In dem Arbeits-Vertrag stehen viele Informationen.

Zum Beispiel:
- wo Sie arbeiten,
- an welchen Tagen Sie arbeiten,
- wie viel Urlaub Sie haben,
- wie der Arbeits-Vertrag zu Ende geht.
Der Arbeits-Vertrag kann mit einer Kündigung enden.
Kündigung bedeutet:
- Der Vertrag geht zu Ende.
- Sie haben die Arbeit nicht mehr.
Eine Kündigung ist immer schriftlich.

Das bedeutet:
Der Arbeit-Nehmer
oder der Arbeit-Geber
schreibt einen Brief:
In dem Brief steht:
Ich kündige den Vertrag.
Für die Kündigung gibt es Regeln.
Zum Beispiel:
Der besondere Schutz bei einer Kündigung.

Es gibt ein bestimmtes Amt.
Das Amt kümmert sich
um die Rechte von Arbeit-Nehmern mit Behinderung.
Der Name von dem Amt ist:
Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.

Ihr Arbeit-Geber kündigt Ihren Arbeits-Vertrag?

Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
bekommt die Information:
Ihr Arbeit-Geber kündigt Ihren Arbeits-Vertrag.

Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
muss der Kündigung von Ihrem Arbeits-Vertrag zustimmen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Sozialrathaus
Die Adresse ist:
Essener Str. 53
46047 Oberhausen

Die Ansprech-Partnerin ist:
- Frau Friedrichs
Frau Friedrichs hat ein Büro
im zweiten Stock.

Die Telefon-Nummer ist:
- Frau Friedrichs
 0208 - 825 41 28

Die Fax-Nummer ist:
0208 - 825 42 08
 
Die E-Mail-Adresse ist:
- Frau Friedrichs
 fachstelle@oberhausen.de
Öffnungs-Zeiten
Bitte rufen Sie an.
Und machen einen Termin.

Sie möchten mehr Informationen zu dem Thema?
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- Behindertengerechte Ausstattung von Arbeits-Plätzen
 Das bedeutet:
 Sie finden Informationen zu Arbeits-Plätzen.
 Für Menschen mit Behinderung.
 Sie möchten die Informationen haben?
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 Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

- Blinden-Geld / Blinden-Hilfe
 Das bedeutet:
 Sie finden Informationen zu Hilfen für blinde Menschen.
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 Blindengeld / Blindenhilfe
 
- Eingliederungs-Hilfe in der Stadt Oberhausen
 Das bedeutet:
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 Eingliederungs-Hilfe in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen
 
- Gehörlosen-Hilfe
 Das bedeutet:
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 Gehörlosenhilfe
 
- Hilfe für hochgradig Seh-Behinderte
 Das bedeutet:
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 Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
 
				