Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen einen besonderen beruflichen Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin eine Kündigung aussprechen, so wird die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben bei dem Kündigungsverfahren beteiligt, sofern Sie als Schwerbehinderte/r vom Versorgungsamt anerkannt worden sind.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen 
Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Sozialrathaus
2. OG Südflügel
Essener Str. 53
46047 Oberhausen

Ansprechpartnerinnen

Name Telefon/Telefax E-Mail
Frau Friedrichs 0208 825-4128
0208 825-4208
astrid.friedrichs@oberhausen.de
Frau Voigt 0208 825-4127
0208 825-4208
e.voigt@oberhausen.de

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung