3G-Regel in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung

Gültig ab Montag, 13. Dezember 2021

10.12.2021 - Sei Montag, 13. Dezember 2021, gilt in allen Dienstgebäuden der Stadt Oberhausen die 3G-Regel. Alle Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Oberhausen müssen dann ebenfalls nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der passende Nachweis zum Impfstatus (in Papierform oder digital) oder Genesenenstatus (max. 6 Monate gültig) oder zur Negativtestung (maximal 24 Stunden altes Negativergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests in Papierform oder digital, maximal 48 Stunden) ist hierfür beim Betreten des städtischen Dienstgebäudes bzw. der städtischen Dienststelle gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorzulegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert und wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss ebenfalls ein negatives Testergebnis vorlegen. 

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Diese 3G-Regelung ersetzt nicht die besonderen Regeln des § 4 Abs. 2 CoronaSchVO, hier gilt die 2G-Regelung, u.a. für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kultureinrichtungen, Theater, Tierparks, Schwimmbäder etc.
Hinweis: Laut NRW-Gesundheitsministerium gelten Schülerinnen und Schüler in NRW bis einschließlich 26. Dezember als getestet. Wie auch schon in den Herbstferien fällt diese Ausnahme danach für die Zeit der Weihnachtsferien bis einschließlich 9. Januar 2022 weg, d.h. Schülerinnen und Schüler gelten ab dem 27. Dezember als nicht getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne weiteres getesteten Personen gleichgestellt.

Wo wird der Zugang durch Sicherheitspersonal kontrolliert?

Bei den Zugängen mit erheblichem Publikumsverkehr wird die Einhaltung der 3G-Regel durch das Sicherheitspersonal an den Haupteingängen der Dienstgebäude geprüft. Dazu gehören aktuell das Technische Rathaus Sterkrade, Rathaus Oberhausen, Rathaus Osterfeld, Concordiahaus, Sozialrathaus, Zulassungsstelle, Gesundheitsamt Oberhausen, Essener Straße 55 und Bert- Brecht- Haus (hier gilt die 2G-Regelung aufgrund der Angebote entsprechend der Coronaschutz-Verordnung).