Neubau von zwei zusätzlichen Rettungswachen

(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)

Letzte Aktualisierung

23.08.2023


Kurzbeschreibung

Gem. § 6 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. § 12 RettG NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte zur Aufstellung von Rettungsdienstbedarfsplänen (RDBP), in denen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen/Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen sind. Die Bedarfspläne sind kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern und fortzuschreiben. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.06.2018 den neuen RDBP der Stadt Oberhausen beschlossen. Im RDBP wird u. a. die notwendige Fahrzeugbemessung zur Durchführung des Rettungsdienstes, der daraus resultierende Personalbedarf sowie der Bedarf an Rettungswachenstandorten detailliert erläutert und dargestellt. Die Umsetzung des erarbeiteten RDBP´s hat in Oberhausen u. a. zur Folge, dass zwei weitere Rettungswachenstandorte benötigt werden. Die Standortstruktur für die Notfallrettung mit derzeit zwei städtischen Rettungswachen hat sich nach Überprüfung der Standortstruktur durch einen externen Gutachter nicht mehr als bedarfsgerecht erwiesen. Durch ein gesteigertes Einsatzaufkommen, dem demographischen Wandel sowie dem rapide steigenden Verkehrsaufkommen ist es zukünftig erforderlich, zusätzliche Rettungsmittelstandorte im Stadtgebiet in Betrieb zu nehmen. Durch das o. g. aktuelle externe Gutachten zur Standortüberprüfung der Rettungswachen müssen im Oberhausener Stadtgebiet zwei weitere Rettungswachenstandorte in Betrieb genommen werden. Mögliche Standorte im Bereich des durch den externen Gutachter ermittelten optimalen Radius für neue Rettungswachen wurden durch mehrwöchige Probebetriebe getestet. Der Zielerreichungsgrad konnte durch den Probetrieb in o. g. Stadtteilen erheblich verbessert werden.

Eine Wache soll im Stadtteil Alstaden und eine weitere Wache im Stadtteil Holten erbaut werden.


Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplans durch den Rat der Stadt Oberhausen am 25.06.2018.


Aktueller Bearbeitungsstand

Der Standort in Holten (Schmachtendorfer Straße 24/26) hat, nach Durchführung einer Erprobungsphase, am 05.09.2022 offiziell den Betrieb aufgenommen.

In Stadtteil Alstaden konnte in Abstimmung mit den Bereichen 5-1/Stadtplanung und 0-7/Strategisches Immobilienmanagement ein geeignetes Grundstück identifiziert werden. Die Beurkundung des Kaufvertrages ist am 17.12.2020 erfolgt. Der Rechtsübergang fand zum 01.01.2021 statt. Der Bauantrag wurde gestellt und genehmigt. Am 08.08.2023 wurde der offizielle Spatenstich vorgenommen und mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen.


Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)

Es wird mit Baukosten in Höhe von ca. 3,4 Millionen Euro ausgegangen.

Die für die Rettungswachen entstehenden Kosten fließen in die Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst ein und werden daher zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gebührenabrechnungen refinanziert.


Zeitplan / Nächste Schritte

Alstaden: Von der abschließenden Umsetzung der Baumaßnahme und der Inbetriebnahme der Rettungswache 7 wird frühestens im 3. Quartal 2024 ausgegangen.


Zielgebiet
Alstaden und Holten


Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft

Bürgerinnen und Bürger im Oberhausener Norden und Süden.


Bürgerbeteiligung               ☒ja   ☐nein

Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:

☒ Information

☐ Anhörung

☐ Beratung

☐ Mitbestimmung


Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden

Presseinformationen
Der Neubau der Rettungswachen wurde bereits beschlossen. Die möglichen Standorte wurden wissenschaftlich errechnet und räumlich festgelegt. Die Rettungswachen werden auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben/Vorschriften erbaut. Die unmittelbaren Nachbarn wurden bereits eingebunden.


Informationen / Kontakt

Stadt Oberhausen
Dezernat 2
Bereich 6-1 / Feuerwehr
Fachbereich 6-1-10 / Allgemeine Verwaltung
Name: Nicole Kenzer
Telefon: 0208 8585-210
E-Mail: nicole.kenzer@oberhausen.de


Links zu weiteren Informationen

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