Aktuelle Pressemeldungen

Wahlhelferinnen und -helfer für den Tag der Bundestagswahl gesucht

16.12.2020

Aufgrund der zu erwartenden hohen (Brief-)Wahlbeteiligung benötigt die Stadt Oberhausen etwa 1.950 Wahlhelfende für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021. Jede wahlberechtigte Person (Voraussetzung: Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, das 18. Lebensjahr muss vollendet sein, seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft) kann sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer beim Fachbereich Wahlen bewerben. Für die ehrenamtliche Tätigkeit gibt es ein Erfrischungsgeld, das gestaffelt nach Funktion zwischen 45 und 70 Euro beträgt. 

Wer Interesse hat, kann sich per E-Mail unter wahlhelfer@oberhausen.de oder per Fax unter 0208 825-3377 bewerben. Das Kontaktformular kann auch telefonisch unter den Rufnummern 0208 825-2910, -2561 oder -2775 angefordert werden. Zudem kann es von der Homepage der Stadt Oberhausen heruntergeladen werden, und zwar über
https://www.oberhausen.de/Wahlangelegenheiten (dann in linker Spalte Wahlhelfer / -in anklicken)
oder direkt hier

Hygieneschutzmaßnahmen
Aufgrund der Covid-19 Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen (Kontaktverbot, Abstandgebot, Hygienebedingungen etc.) kommt es wahrscheinlich auch bei der Bundestagswahl 2021 zu Erschwernissen. Es liegt ein den Bestimmungen angepasstes Hygieneschutzkonzept für die Einrichtung der Wahlräume und die Durchführung der Wahl vor.