Testen in Oberhausen
Inhaltsverzeichnis
Kosten des Bürgertests (kostenlos/drei Euro/Festlegung durch Teststellen)
Vom Termin bis zum Testergebnis
Corona-Testbescheinigung durch Arbeitgeber
FAQs zu der Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten
Aktuelles
Informationsschreiben für positiv getestete Personen auf das SARS-CoV-2 („Coronavirus“)
Mit dem Informationsschreiben für positiv getestete Personen auf das SARS-CoV-2 („Coronavirus“) sowie dem Schreiben "Sie sind durch einen Antigenschnelltest (Bürgertest) positiv auf das SARS-CoV-2 („Coronavirus“) getestet worden?" erhalten Sie aktuelle Regelungen rund um das verhalten bei einem positiven Schnelltest.
(Stand: 13.12.2022)
Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung: Testpflicht zur Freitestung entfällt zukünftig
Die Landesregierung passt die Test- und Quarantäneverordnung an. Ab Mittwoch, 30. November 2022, gilt:
- Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder PCR-Tests nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen.
- Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.
- Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.
(Stand: 24.11.2022)
Wissenswertes zur Isolierungs- und Quarantänedauer
Zahlreiche Antworten auf Fragen rund um das Thema Isolierungs- und Quarantänedauer hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengetragen. Auf dieser Webseite erhalten Sie unter anderem Antworten auf folgende Fragen:In welchen Fällen muss ich mich sofort in Isolierung begeben? Wie lange müssen infizierte Personen in Isolierung? Was muss ich bei der häuslichen Absonderung (Isolierung) beachten?
(Stand: 30.11.2022)
Mustererklärung für kostenlose Bürgertestungen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Mustererklärung für eine Selbstauskunft zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a TestV (kostenlose Bürgertestungen) bereit gestellt.
(Stand: 13. Juli 2022)
Stadt bietet SMS-Service für positiv getestete Personen an
Bislang erhalten Oberhausenerinnen und Oberhausener, deren PCR- oder Antigentest auf COVID-19 positiv ausgefallen ist, vom Gesundheitsamt der Stadt Oberhausen einen Telefonanruf, bei dem unter anderem nach Impfstatus, im Haushalt lebenden Personen und Arbeitgeber gefragt wird. Um dieses Verfahren zu vereinfachen und abzukürzen, bietet das Gesundheitsamt einen neuen Service an: Wer im Zusammenhang mit der Testung seine Handynummer angegeben hat, erhält ab sofort eine SMS-Nachricht mit dem Absender Gesundheitsamt Oberhausen, die mit den Worten beginnt: „Guten Tag, bitte registrieren Sie sich bei Ihrem Gesundheitsamt Oberhausen.“ Enthalten ist außerdem ein Link, der zur Gesundheitsamtsseite COVID Kontakt führt, ein Loginname sowie ein Hinweis auf das Passwort.
Nach dem Klick auf den Link gibt man den Loginnamen aus der SMS und als Passwort das Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ ein. Sobald „Anmelden“ angeklickt wurde, öffnet sich ein Formular. Nach Bestätigung der Datenschutzvereinbarung kann der oder die Betroffene die erforderlichen Angaben selbst ausfüllen und anschließend einfach ans Gesundheitsamt absenden. Sollten wichtige Angaben nicht eingegeben worden sein, wird das Gesundheitsamt die betreffende Person kontaktieren. Gleichzeitig mit der SMS erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben per Post, in dem sie alle notwendigen weiteren Informationen finden.
Gesundheitsamtsleiter Dr. Emanuel Wiggerich: „Man muss also nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamts warten, sondern kann das bequem von zu Hause erledigen. Für uns hat es den Vorteil, dass wir auf diesem Wege die erforderlichen Informationen schneller erhalten.“
Wer den neuen Service nicht nutzt, wird natürlich weiterhin von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Gesundheitsamts telefonisch kontaktiert.
(Stand: 1. April 2022)
Genesenen-Bescheinigung nur nach PCR-Test
Die aktuelle Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sieht einen PCR-Test für die Isolation nicht mehr vor. Der Grund: Die PCR-Tests sollen vorrangig für medizinisches Personal und Gruppen mit einem Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf vorbehalten bleiben. Für die Isolation, den Nachweis beim Arbeitgeber sowie zur Erlangung von Entschädigungsansprüchen reicht ein qualifizierter Antigen-Schnelltest (also bei einer Teststelle, einer Apotheke oder einer Praxis) aus.
Allerdings reicht dieser Antigen-Schnelltest nach den fachlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zu den COVID-19 Genesenen-Nachweisen (Stand 15. Januar.2022) nicht aus, um ein Genesenen-Zertifikat (z.Bsp. bei 2-G-Nachweispflicht) zu erhalten. An diese Vorgaben sind alle beteiligten Stellen gebunden und können auf Grundlage eines Antigen-Schnelltests KEINE Genesenen-Bescheinigung ausstellen.
Wer also – aus welchem Grund auch immer – zwingend einen PCR-Test benötigt, sollte auf dieser Seite zum Themenbereich Teststellen in Oberhausen scrollen. Dort sind alle Teststellen aufgeführt und es ist hinterlegt, welche eine PCR-Testung durchgeführt. Jede Teststelle entscheidet allerdings eigenständig nach Priorität und Kapazität, ob und wann ein PCR-Test durchgeführt werden kann. Betroffene müssen sich also darauf einstellen, die ein oder andere Teststelle mehr anfragen müssen.
(Stand: 10. Februar 2022)
PCR-Teststellen im Stadtgebiet
In Oberhausen bieten etliche Covid-19-Teststellen neben den Schnelltests auch PCR-Tests an. Die entsprechenden Anbieter haben wir auf der unten stehenden Liste mit dem Hinweis (PCR) besonders gekennzeichnet. Die Teststellen sind nach den Postleitzahlen geordnet.
(Stand: 26.01.2022)
Corona-Schnelltest: Das sind die aktuellen Regelungen
Am 30. November 2022 sind die aktualisierten Regelungen zur Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Durch diese neuen Regelungen sind die Bürgertest nicht mehr für jede symptomlose Person kostenlos.
Voraussetzungen für kostenlose Testungen
Kostenlos sind die Bürgertests nur noch für
- Kinder unter fünf Jahren,
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,
- Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben.
- Menschen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“),
- Besucherinnen/Besucher und Behandelte/Betreute/Gepflegte oder Bewohnerinnen/Bewohner in folgenden Einrichtungen (Musterformular zur Berechtigung auf eine Kostenlose Testung (Pflegeeinrichtung)):
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialyseeinrichtungen
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
- Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
So weisen Sie Ihren Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest nach:
- Für Kinder muss die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass vorgelegt werden,
- Schwangere müssen sich ausweisen und den Mutterpass vorlegen,
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen zum Testzeitpunkt nicht impfen lassen können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten, müssen ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können,
- Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben, benötigen einen Nachweis über das Testergebnis der infizierten Person und einen Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift.
Bürgertests mit Eigenbeteiligung (3 Euro) entfallen
Die sogenannten 3-Euro-Tests entfallen. Beispielsweise vor Veranstaltungen, nach Risikokontakten oder wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt, ist es sinnvoll, sich selbst zu testen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür können Selbsttests genutzt werden, die im Einzelhandel erhältlich sind.
Nutzen Sie für alle aufgelisteten Fälle diese Mustererklärung für eine Selbstauskunft zum Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a TestV (kostenlose Bürgertestungen).
Festlegung des Bürgertestpreises durch die Teststellen
Bitte beachten Sie: Bei allen anderen Gründen für einen Test können die Teststellen die Kosten für den Bürgertest selbstständig festlegen.
Weiterhin gilt für symptomatische Patientinnen und Patienten, dass sie zum Arzt gehen und sich dort testen lassen sollten. Bitte kontaktieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt vorab telefonisch.
Warum Testen wichtig ist
Im Kampf gegen das Coronavirus sind regelmäßige Tests der Bevölkerung eine der wichtigen Säulen – neben den Corona-Schutzimpfungen und der Einhaltung der Corona-Regeln im Alltag. Die Tests helfen, eine Infektion oder gar einen Ausbruch schnell zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Das hilft, die Ausbreitung des Virus möglichst schnell einzudämmen. Ein negatives Testergebnis gibt größere Sicherheit im Alltag: Die Gefahr, andere Menschen anzustecken, sinkt.
Die kostenlosen Corona-Schnelltests (Bürgertests) wurden zum 13. November 2021 wieder eingeführt. Jede:r asymptomatische Bürger:in hat nach § 3 dann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kosten Schnelltest. Die aktuell geltende Corona-Test-und-Quarantäneverordnung finden Sie hier.
Der Test kann ein PCR-Test, ein Antigen-Schnelltest oder auch ein Selbsttest sein. Allerdings muss das Ergebnis bestätigt sein. Ausreichend sind aber auch z. B. die beim Arbeitgeber unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wenn der Arbeitgeber das Testergebnis bestätig hat. Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung höchstens 24 Stunden zurückliegen. Informationen des Landes NRW finden Sie hier.
Wichtige Internetseiten zum Thema Tests:
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu drei Testmethoden (Selbsttests, Antigen-Schnelltests und PCR-Tests) finden Sie auf dieser Internetseite.
Die rechtlichen Grundlagen für die Testungen regelt die jeweils aktuelle Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Die aktuell geltenden Verordnungen sind auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums NRW (MAGS) zu finden.
Informationen des Robert Koch-Instituts zur Teststrategie finden Sie auf dieser Internetseite.
Vom Termin bis zum Testergebnis
Teststelle auswählen:
Testzentren, Arztpraxen, Apotheken und weitere Einrichtungen bieten Schnelltests an. Das Angebot der Schnelltestungen richtet sich ausschließlich an Personen ohne Symptome. Alle Teststellen müssen positive Testergebnisse unmittelbar dem städtischen Gesundheitsamt melden.
Anhand der Übersichtskarte mit allen Oberhausener Corona-Testzentren und -Teststellen oder der Liste der Teststellen können Sie frei wählen.
Termin vereinbaren:
Der Liste können Sie entnehmen, ob Sie sich telefonisch oder über eine Internetseite anmelden können. Alle Details zur Terminbuchung sowie zum Ablauf der Testung erhalten Sie entweder telefonisch oder auf den verlinkten Webseiten der jeweiligen Teststelle.
Termin absagen:
Bitte sagen Sie Ihren Termin ab, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können.
Am Termintag:
Um den Test durchführen zu können, müssen Sie symptomfrei sein.
Abhängig von der ausgewählten Teststelle kann es sein, dass Sie eine Bestätigung Ihres Termins vorweisen müssen.
Negatives Testergebnis:
In der Regel liegt innerhalb von 15-30 Minuten das Ergebnis des Tests in schriftlicher und/oder digitaler Form vor. In einigen Anlaufstellen können Sie vor Ort auf Ihre Ergebnisse warten.
WICHTIG: Bei dem Testergebnis handelt es sich aber immer nur um eine Momentaufnahme, denn schon nach wenigen Stunden könnte der Test ein anderes Ergebnis liefern. Es wäre also falsch, dem Ergebnis eines negativen Schnelltests blind zu vertrauen. Deshalb sollten Hygienevorschriften, Maskentragen und Abstandsregeln auch weiterhin eingehalten werden - zum Schutz aller.
Ab Ausstelldatum und -uhrzeit hat die Bescheinigung über das Testergebnis eine Gütigkeit von 24 Stunden.
Positives Testergebnis:
Bei einem positivem Befund des Schnelltests sind Sie wahrscheinlich mit dem Coronavirus infiziert. Um dieses Ergebnis zu bestätigen, ist jedoch ein PCR-Test erforderlich, da dieser wesentlich genauer ist.
In einigen Teststellen können Sie direkt vor Ort einen PCR-Bestätigungstest machen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, setzten Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung, um einen Testtermin zu vereinbaren.
Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne kann beendet werden, wenn das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist. Sollte es jedoch positiv ausfallen, wird das Testergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet und die Quarantäne bleibt bestehen. Weitere Informationen zur Quarantäne finden Sie hier.
Corona-Testbescheinigung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt werden. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.
Achtung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW anmelden.
FAQs zu der Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten
Als geimpft oder genesen gilt, wer eine vollständige Impfung bzw. die Genesung belegen kann. Dies geschieht durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff – durch den Eintrag im Impfpass oder den digitalen Impfnachweis, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Hintergrund: Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Infektion wird von einer ausreichenden Immunisierung ausgegangen; danach, also nach mehr als sechs Monaten, ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich.
Teststellen in Oberhausen
Im Geoportal der Stadt Oberhausen finden Sie eine Übersichtskarte mit allen Oberhausener Corona-Testzentren und -Teststellen. Ganz neu eingetragen sind auch die städtischen Impfstellen in Oberhausen. Mit dem Klick auf einen der Einträge werden die Bezeichnung des Testzentrum bzw. der Teststelle, die Adresse, die Öffnungszeiten, Hinweise zur Terminvergabe sowie die Telefonnummer und die Webseite angezeigt.
Im Adressfeld können Sie Ihre Wohnadresse eintragen, um zu schauen, wo sich in Ihrer Nähe ein Testzentrum oder eine Teststelle befindet.
Hinweis: Die Liste der Teststellen ist eine vorläufige Aufstellung, für deren Aktualität die Stadt Oberhausen keine Gewähr übernehmen kann, da uns fortlaufende An- und Abmeldungen nicht immmer zeitnah übermittelt werden.
Die Schnelltestungen (u. a. kostenfrei bzw. mit 3 Euro Zuzahlung) sind aktuell in folgenden Oberhausener Einrichtungen möglich (Stand: 6. Februar 2023)
DRK Corona-Teststation (PCR)
Arenastraße, Parkhaus 8 (Einfahrt über Alte Walz/Arenastraße)
46047 Oberhausen
E-Mail: Covid19@drk-ob.de
Terminvereinbarung erforderlich über: www.testzentrum-oberhausen.de
Zeiten: Mo. bis Sa. 8 - 16 Uhr
Medi Drive-In Oberhausen
Wehrstraße 1 (Anfahrt über Dümptener Kamp)
46047 Oberhausen
Terminvergabe erforderlich über: www.medi-schnelltest.de
(in Ausnahmefällen auch ohne Terminvergabe möglich)
Zeiten: Mo. bis Sa. 8 - 18 Uhr, So. 10 - 18 Uhr
Teststellen nach PLZ-Gebieten:
PLZ-Gebiet 46045
PLZ-Gebiet 46047
PLZ-Gebiet 46049
PLZ-Gebiet 46117
PLZ-Gebiet 46119
PLZ-Gebiet 46145
PLZ-Gebiet 46147
PLZ-Gebiet 46149
ABC-Apotheke
Marktstraße 50
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 25010
Vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: während der Geschäftszeiten
Auto Center Oberhausen (PCR)
Mülheimer Straße 422
46045 Oberhausen
Telefon: 0177 1761759
Homepage: www.aco-testzentrum.de
Keine Terminvereinbarung erforderlich, aber möglich.
Zeiten: Mo. bis Fr. von 7 - 20 Uhr, Sa., So. und feiertags 8 - 20 Uhr
Care Union
Mülheimer Straße 148
46045 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis So. 10 - 16 Uhr
Forum-Apotheke
Helmholtzstraße 127
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 857130
E-Mail: info@forum-apotheke-oberhausen.de
Keine Terminvereinbarung nötig, aber per Telefon oder Whats-App möglich: 0176 80381872
Zeiten: Mo., Di. und Do. 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr, Mi. und Fr. 8:30 - 12:30 Uhr
Gemeinschaftpraxis HNO-in-Oberhausen
Goebenstraße 47
46045 Oberhausen
telefon: 0208 801161
Terminvereinbarung erforderlich
Zeiten: während der Sprechzeiten
Kieferorthopädische Fachzahnarztpraxis
Ludwigstraße 21
46045 Oberhausen
Zeiten: nach vorheriger Vereinbarung
Internistische Hausarztpraxis Mansour Al Ahmad (PCR)
Saarstraße 115
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 21684
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 12 Uhr, Mo., Di., und Do. 15 - 17 Uhr
MVZ-OB-Sterkrade, Dr. Nagels
Herrmann-Albertz-Straße 61
46045 Oberhausen
Telefon: 0163 9539254
Zeiten: Mo., Di. und Do. 9 - 19 Uhr, Mi. und Fr. 9 - 12 Uhr, Sa. 9 - 14 Uhr
Zu anderen Zeiten nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Pflegedienst Dumeier, AD Gesundheitsservice GmbH
Bergmannstraße 2a
46045 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 16 Uhr, Sa. und So. 10 - 16 Uhr (Testungen voraussichtlich bis Ende Februar 2023)
Praxis Brede, Kostopoulos, Zilly
Lothringer Straße 10
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 22750
Zeiten: Mo. bis Fr. 9 - 11 Uhr, Mo., Di., Do. 15 - 17 Uhr
Praxis D. Herden
Mülheimer Straße 247
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 209197
E-Mail: info@praxis-herden.de
Homepage: www.praxis-herden.de
Terminvereinbarung erforderlich - telefonisch oder per E-Mail.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 11 Uhr, Mo., Di. und Do. 15 - 16:30 Uhr
Praxis Koch/ Bergmann/ Fiebig
Schwartzstraße 62
46045 Oberhausen
Terminvereinbarung erforderlich.
Nur für eigene Patientinnen.
Praxis Dr. R. Weissenburger
Marktstraße 76
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 857460
Terminvereinbarung telefonisch erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Do. 8 - 11 Uhr, Fr. 8 - 14 Uhr, Mo. und Do. 15 - 17:30 Uhr, Di. 15 - 19 Uhr
Praxis für Allgemeinmedizin Hakan Öztas (PCR)
Josefstraße 14
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 25254
Terminvereinbarung telefonisch erforderlich während der regulären Sprechzeiten.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 12 Uhr, Mo. u. Mi. 15 - 18 Uhr
Süd-Apotheke
Marktstraße 190
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 27613
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo bis Fr. 8 - 17:30 Uhr, Sa. 9 - 12:30 Uhr
Teststelle Grenzstraße
Grenzstraße 134
46045 Oberhausen
Terminvereinbarung erforderlich: https://apo-schnelltest.de/testzebter-fh
Zeiten: Mo. bis Sa. 8 - 18 Uhr, So. 10 - 18 Uhr
Teststelle Hacer Catal
Marktstraße 52-60
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 30445182
E-Mail: info@hc-aesthetik.de
Keine Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Sa. 8 - 20 Uhr, So. 12 - 18 Uhr
Zahnarztpraxis Dr. J. Lapsien
Marktstraße 65
46045 Oberhausen
Nur für eigene Patienten nach vorheriger Terminvereinbarung.
Coronapoint Teststelle Hagebaumarkt Ziesak / PAS Solutions GmbH (PCR)
Mülheimer Straße 25
46047 Oberhausen
Terminvereinbarung erwünscht unter: https://www.coronapoint.de/pages/corona-testzentrum-Oberhausen-hagebaumarkt-ziesak
Mo - Fr, 8 - 19 Uhr, Samstag, 9 - 19 Uhr, Sonntag u. Feiertag, 10 - 19 Uhr
Gemeinschaftspraxis für Gefäßchirurgie/ Gefäßmedizin
Virchowstraße 39
46047 Oberhausen
Terminvereinbarung telefonisch erforderlich.
Nur für eigene Patienten u. Patientinnen.
Parkplatz Aqua Park / H.I. Glove & Service GmbH
Heinz-Schleußer-Straße 1
46047 Oberhausen
Telefon: 0209 7027919995
Terminvereinbarung nicht erforderlich, aber gewünscht über: www.hi-testzentrum.de
Zeiten: Mo. bis Sa. 9 - 12:30 Uhr
Parkplatz Rewe Renken / H.I. Glove & Service GmbH
Danziger Straße 132
46047 Oberhausen
Telefon: 0209 7027919995
Terminvereinbarung möglich über: www.hi-testzentrum.de
Zeiten: Mo. bis Sa. 7:30 - 19:30 Uhr
Poco Einrichtungsmarkt / Tobias Schreurs Consulting Group GmbH
Brammenring 64
46047 Oberhausen
Terminvereinbarung erforderlich über: www.testcov.de/standorte
Zeiten: Mo. bis Fr. 7 - 19:45 Uhr, Sa. und So. 9 - 20:15 18 Uhr
Sanitätshaus Willecke
Zur Eisenhütte 5
46047 Oberhausen
Terminvereinbarung erforderlich über: https://testzentrum-willecke.de/de
Zeiten: Mo., Mi., Do. und Fr. 7:30 - 12 Uhr, Di. 7:30 - 14 Uhr, Sa. 12 - 13 Uhr
SGD Group (Holiday Inn Express)
Centroallee 266
46047 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis So. 8 - 18 Uhr
Zahnarztpraxis Tahmina Williams
Virchowstraße 157
46047 Oberhausen
Telefon: 0208 863221
Zeiten: Mo. bis Fr. 8:15 - 12:30 Uhr , Mo. und Do. 14 - 18 Uhr, Do. 14 - 19 Uhr
Beauty Secrets
Alstadener Straße 48a
46049 Oberhausen
Telefon: 0208 77817472 (nur für Infos!)
E-Mail: coronatest.alstaden@web.de
Terminvereinbarung vorab über: www.testtermin.de/testzentrum-alstaden
Zeiten: Mo., Mi., Do. und Fr. 10 - 13 Uhr und 15 - 17 Uhr, Di. 15 - 17 Uhr, Sa. und So. 11 - 12:30 Uhr)
Praxis Am Förderturm, M. Airompur (PCR)
Am Förderturm 6
46049 Oberhausen
Telefon: 0208 23888
Homepage: www.airompur.de
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo., Di. und Do. 8:30 - 14 Uhr, Mi. und Fr. 8:30 - 11:30 Uhr
Praxis Dr. A. Montrobert
Flockenfeld 86
46049 Oberhausen
Telefon: 0208 843822
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: während der regulären Sprechzeiten
Testzentrum Trio
Rosenstraße 7
46049 Oberhausen
E-Mail: testzentrum.trio@gmail.com
Telefon: 0163 7646686 auch auf WhatsApp erreichbar
Keine Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis So. 8 - 18 Uhr
nach oben
Corona Testzentrum Osterfeld
Gildenstraße 2a
46117 Oberhausen
Telefon: 0157 32290120
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 19 Uhr, Sa. 9 - 18.00 Uhr, So. 10 - 18 Uhr
Gemeinschaftspraxis Dr. G. Bergner u. Th. Friedhoff
Bergstraße 24
46117 Oberhausen
Telefon: 0208 890185
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8:30 - 13 Uhr, Mo., Di. und Do. 15 - 17:30 Uhr
Gemeinschaftspraxis HNO-in-Oberhausen
Bottroper Straße 196
46117 Oberhausen
Telefon: 0208 890718
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: während der Sprechzeiten
Hirsch-Apotheke (PCR)
Vestische Straße 96
46117 Oberhausen
Auch Spuck- oder Speicheltests, auf Wunsch ohne Stäbchen.
Keine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Tests finden auf der Gebäuderückseite statt, die Apotheke muss vorher nicht betreten werden.
Zeiten: Die aktuellen Testzeiten finden Sie unter https://www.hirschapotheke-oberhausen.de
Praxis Perepelitski (PCR)
Vestische Straße 96
46117 Oberhausen
Telefon: 0208 895056
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Do. 8 - 11 Uhr, Fr. 8:30 - 11:30 Uhr, Mo. und Di. 14:30 - 17 Uhr, Do. 14:30 - 18:30 Uhr
SGD Group
Bottroper Straße 322
46117 Oberhausen
E-Mail: info@service-gruppe-deutschland.de
Zeiten: Mo. bis So. 8 - 18 Uhr
Taxi Mietwagen Vermittlungszentrale
(ab 25.01.2023F)
Vestische Straße 84
46117 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis Fr. 6 - 12 Uhr, Sa. 10 - 14 Uhr
Zahnarztpraxis Dr. P. Große-Segerath
Völklinger Straße 3
46117 Oberhausen
Telefon: 0208 890190
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo., Di., Do. 8 -18 Uhr, Mi. u. Fr. 8 - 13 Uhr
Teststation Oberhausen
Dorstener Straße 334
46119 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis So. 8 - 18 Uhr
Zahnarztpraxis Dr. St. Avgerinos
Hasenstraße 17a
46119 Oberhausen
Telefon: 0208 602743
E-Mail: corona-schnelltest@online.de
Für Fremdpatienten mit Terminvereinbarung.
Für eigene Patienten nach Terminvereinbarung zu den regulären Sprechzeiten.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 19 Uhr, Sa. 9 - 13 Uhr
Bepro GmbH
Sterkrader Venn 12
46145 Oberhausen
Keine Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 17 Uhr, Sa., So. und Feiertage 10 - 12 Uhr
Coronapoint am Johanniter Krankenhaus
Steinbrinkstraße 96A
46145 Oberhausen
Voranmeldung erwünscht, aber nicht erforderlich
Online-Buchung hier.
Zeiten: Mo. bis Fr. 7 - 16 Uhr, Sa. 9 - 16 Uhr, So. 10 - 16 Uhr
Corona-Testbüdchen/Dampfbüdchen GmbH (PCR)
Bahnhofstraße 30
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 76597812
Terminvereinbarung möglich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 9 - 19 Uhr, Sa. 9 - 14 Uhr, So. 15 - 18 Uhr
Edeka Zurheide / DKS Medical GmbH
Bahnhofstraße 80-84
46145 Oberhausen
Terminvereinbarung erforderlich über: https://novida-test.de
Zeiten: Mo. bis. Sa. 8 - 19 Uhr
Gemeinschaftspraxis O. Levine, S. Müller, Dr. B. Riese-Kerkhoff (PCR - nur eigene Patienten)
Holtener Straße 18
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 668726
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 11 Uhr, Mo., Di., Do. 14 - 17 Uhr
Kinder- und Jugendärztliche Gemeinschaftspaxis Bedikian und Bouikidis
Eugen-zur-Nieden-Ring 1
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 665048
E-Mail: info@kinderaertze-bb.de
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 9 Uhr
Praxis Dr. E. Saracbasi-Zender
Robert-Koch-Straße 19
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 74011891
Homepage: rheumapraxis-oberhausen.de
Zeiten: Mo. und Fr. 9 - 12 Uhr
Praxisgemeinschaft I. Scotti und L. Spielvogel
Finanzstraße 8
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 631542
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 11 - 12 Uhr, Mo., Di., Do. 16 - 17 Uhr
S & C Medical GmbH
Arnold-Rademacher-Platz
46145 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis Sa. 7 - 20 Uhr, So. 9 - 19 Uhr
Teststelle Hartmannstraße (Parkplatz Hardtschänke) / Kai Ludwig
Hartmannstraße 100
46145 Oberhausen
Keine Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Mo. bis Fr. 10 - 13 Uhr, 15 - 18 Uhr, Sa und So. 10 - 14 Uhr
Corona Testzentrum Mübi
Siegesstraße 170
46147 Oberhausen
Telefon: 0178 8745954 oder 0179 8294957
Keine Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: So. bis Do. 8 - 20 Uhr, Fr. und Sa. 8 - 16 Uhr
Corona Testzentrum Mübi Schmachtendorf
Dudelerstraße 12
46147 Oberhausen
Zeiten: täglich 8 - 17 Uhr
Covid-Test Schmachtendorf (PCR)
Buchenweg 6
46147 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis Fr. 7:30 - 19 Uhr, Sa. 9 - 18 Uhr, So. 10 - 16 Uhr
Naturheilpraxis Sophie Schwarz
Am Leitgraben 29
46147 Oberhausen
Telefon: 0177 6894433
E-Mail: heilpraxis.sophie-schwarz@web.de
Homepage: www.natuerlich-schwarz.de
Terminvereinbarung erforderlich per Telefon oder E-Mail.
Zeiten: Mo., Mi., Do. 12 - 14 Uhr und 18 - 20 Uhr, Di., Fr. 10 - 12 Uhr, So. 11 - 15 Uhr
Praxis Dr. U. Frädrich (PCR)
Dudelerstraße 22
46147 Oberhausen
Telefon: 0177 2763966
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: während der Praxisöffnungszeiten
Zahnarztpraxis Dr. K. Franke
Bahnstraße 221 - 223
46147 Oberhausen
Telefon: 0208 686636
E-Mail: info@zahnarztpraxis-franke.de
Zeiten: Mo. 9 Uhr - 12:30 Uhr und 15 - 18 Uhr, Di. 9 Uhr - 12:30 Uhr und 15 Uhr - 20 Uhr, Mi. 9 Uhr - 12:30 Uhr, Do. und Fr. 9 Uhr - 16 Uhr
Zahnarztpraxis Dr. Berit Penzel
(beendet Testbetrieb zum 1.1.2023)
Burgstraße 2-8
46147 Oberhausen
Telefon: 208 88421656
Terminvereinbarung erforderlich.
Elzbieta Rebisz
Thüringer Straße 2
46149 Oberhausen
Zeiten: Mo. bis Fr. 8 - 10 Uhr und 15 - 17 Uhr, Sa., So. und Feiertage 10 - 13 Uhr
Gemeinschaftspraxis K. Gyamfi-Poku, E. Becks-Gyamfi-Poku
Emilstraße 10
46149 Oberhausen
Telefon: 0163 1550272
Terminvereinbarung erforderlich.
Zeiten: Di., Mi., Fr. 12 - 14 Uhr
meditec Rolf Bock (PCR)
Biefangstraße 92
46149 Oberhausen
Zeiten (ab 12.12.2022): Mo. bis Sa. 8 - 12 Uhr, So. 10 - 14 Uhr
MVZ-OB-Sterkade, Dr. Nagels (PCR)
Neumühler Straße 67
46149 Oberhausen
Telefon: 0208 651350
Zeiten: Mo. und Di. 12 - 15 Uhr, Mi. bis Fr. 11 - 13 Uhr
Zahnarztpraxis Dr. stom. I. Fatori
Weseler Straße 21
46149 Oberhausen
Zeiten: Mo. 9 - 12:30 Uhr und 15 - 18:30 Uhr, Di. 9 - 12:30 Uhr und 15 - 19 Uhr, Mi. 9 - 12 Uhr, Do. 9 - 12:30 Uhr und 15 - 18:30 Uhr, Fr. 9 - 14 Uhr