Soziale Angelegenheiten
Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Mit den Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde ab dem 01.01.2011 der Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für bedürftige Kinder und Jugendliche aus Geringverdienerfamilien begründet.
Durch die Einführung dieses Bildungs- und Teilhabepakets wurden für diese jungen Menschen eine Vielzahl von Möglichkeiten der Teilhabe an Bildung und der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben geschaffen.
Das Leistungsangebot umfasst an Leistungen für Bildung:
Ausflüge / Klassenfahrten
Übernahme von Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge oder Fahrten von Schulklassen (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) und Kindertageseinrichtungen.
Persönlicher Schulbedarf
Schulbedarf (Hefte, Bücher, Zirkel, usw.) wird in Höhe von 100,00 Euro übernommen. Die Zahlungen erfolgen zu Beginn der Schulhalbjahre im August mit 70,00 Euro und im Februar mit 30,00 Euro.
Ergänzende angemessene Lernförderung
Bei nachlassenden schulischen Leistungen und zur Verbesserung des Lernniveaus können auf Nachweis der Schule ortsübliche Kosten für Nachhilfe übernommen werden. Hier nutzen Sie bitte den Zusatzfragebogen zur Lernförderung, den Sie unten im Download-Bereich finden.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro ist von den Eltern zu tragen, der übersteigende Betrag wird bezuschusst.
Schülerbeförderung
Eventuelle teilweise Übernahme des von dem Antragsteller zu tragenden Eigenanteils für die Schülerbeförderung.
Auf diese Leistungen haben Kinder und Jugendliche Anspruch, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
An Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben umfasst das Angebot:
Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
Unterricht in künstlerischen Fächern
Teilnahme an Freizeiten.
Diese Leistungen können nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten und sind begrenzt auf einen Höchstbetrag von 10,00 Euro im Monat.
Für die Beantragung einzelner oder auch mehrerer Leistungskomponenten ist nur ein Antrag erforderlich.
Hier gelangen Sie zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und zu den Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags.
Anspruchsberechtigung und Zuständigkeit
Ein Anspruch besteht für folgende Anspruchsberechtigte:
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II:
In diesem Fall ist das Jobcenter Oberhausen für Sie zuständig.
E-Mail-Adresse: Jobcenter-Oberhausen@jobcenter-ge.de
Bezieher/innen von Sozialhilfe nach dem SGB XII, von Wohngeld nach WoGG oder Kinderzuschlag nach BKGG und Leistungen nach § 2 AsylbLG:
Hier ist der Bereich Soziale Angelegenheiten der Stadt Oberhausen für Sie zuständig.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Soziales
Bildung und Teilhabe
Hagelkreuzstraße 101
46149 Oberhausen
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 15.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen des Bereiches Bildung und Teilhabe unter den nachstehend aufgeführten Telefonnummern zur Verfügung:
Ansprechpartner/in
Name | Buchstabe | Telefon | |
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Ute Schürmann Koordinatorin |
WG / KZG: C Asyl: U |
0208 62921-121 | ute.schuermann@oberhausen.de |
Lütscher-Ellwitz, Denise | WG / KZG: K , M Asyl: J - L |
0208 62921-128 | denise.luetscher-ellwitz@oberhausen.de |
Bialojan, Jennifer Vanessa | WG / KZG: A, B, O, P Asyl: A |
0208 62921-122 | jennifer-vanessa.bialojan@oberhausen.de |
Huhn, Yvonne | WG / KZG: L, Q - Z Asyl: I, M - R, T, V - Z |
0208 62921-130 | yvonne.huhn@oberhausen.de |
Beuth, Anna | WG / KZG: D – J, N Asyl: B - H, N, S |
0208 62921-126 | anna.beuth@oberhausen.de |