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Einbleckstraße: Weitere Gewichtsbeschränkung für die Befahrung der Brücke über den Rhein-Herne-Kanal Überschrift

11.12.2023

Bei einer Überprüfung der Brücke über den Rhein-Herne-Kanal an der Einbleckstraße hat das zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt festgestellt, dass die Gewichtsbeschränkung, die bereits eingerichtet war, nicht mehr ausreicht. Um die Standsicherheit der Brücke und damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten, muss die Gewichtsbeschränkung von vorher zwölf Tonnen mit einer maximalen Achslast von acht Tonnen ab sofort auf 3,5 Tonnen Gesamtgewicht der Fahrzeuge reduziert werden. Entsprechende Schilder stehen an der Brücke.

Bis Ende März 2024 gilt eine Ausnahmeregelung für die Linienbusse der StOAG, die das Brückenbauwerk noch befahren dürfen. Ab März 2024 dürfen dann auch die Linienbusse 957 und NE 3 der StOAG das Brückenbauwerk nicht mehr befahren. Die StOAG wird ein Konzept erarbeiten, um den Stadtteil Borbeck und die Arminstraße weiter anfahren zu können. Die bereits seit Juni 2021 einspurige Verkehrsführung und Vorrangsregelung durch eine Ampel auf der Brücke, die dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt gehört, muss weiterhin aufrecht erhalten bleiben.