Bauordnung

Grundstücksteilung

Die Teilung bebauter Grundstücke unterliegt einer gesetzlichen Genehmigungspflicht. Für die Antragstellung wird empfohlen, sich eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs zu bedienen.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich vor Antragstellung kostenlos beraten zu lassen.
Notwendig dazu ist die Vorlage eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte der Katasterauskunft. 


Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster / Katastertechnische Bescheinigungen: 

Immer dann, wenn Angaben über Grundstücke benötigt werden, wie etwa

  • beim Kauf eines Grundstückes oder zur Beleihung,
  • bei Bauabsichten,
  • bei Fragen über den Verlauf der Grundstücksgrenze, Grenzlängen etc.,
Weitere Informationen finden Sie hier.