Bauordnung
Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis wird grundstücksbezogen geführt. Dort ist festgeschrieben, ob belastende oder auch begünstigende Wirkungen von einem Grundstück ausgehen. Baulasten können nur begründet oder auch gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung dadurch nicht verletzt werden, es sich um eine eintragungsfähige Angelegenheit handelt und die Beteiligten einschließlich der Behörde dem zustimmen. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält neben der/dem Eigentümer/in auch derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt (z. B. Kaufabsicht).
Auskünfte können schriftlich oder online über das Serviceportal beantragt werden.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/in
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