Bauordnung

Baugenehmigung

Bevor ein Gebäude errichtet oder verändert werden kann, ist es erforderlich, einige Formalitäten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erledigen. Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Oberhausen wenden Sie sich hierzu telefonisch oder per E-Mail an den Bereich Bauordnung.

Auch bei der Bauordnung wurden Verwaltungsverfahren vereinfacht. So besteht heute die Möglichkeit, Wohngebäude und dazugehörige Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung zu errichten. Hierzu muss sich Ihr Baugrundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans befinden.

Weiterhin muss es sich um ein Gebäude mittlerer oder geringer Höhe handeln, d. h., der Fußboden des obersten Aufenthaltsraums darf nicht mehr als 22 m oberhalb der Geländeoberfläche liegen. Liegt Ihr Baugrundstück nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans, ist es immer erforderlich, einen Bauantrag zu stellen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn es sich um eine Baulücke innerhalb eines gewachsenen Orts handelt. Ob die Voraussetzungen für das Bauen ohne Baugenehmigung gegeben sind, können Sie über die Bauberatung erfahren.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Mehr zum Thema"!

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405 (Frau Cammalleri)
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauaufsicht@oberhausen.de

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