Bauordnung

Bauberatung

 
Stadtgebiet Oberhausen Baubezirke Ost & West

In dem Straßenverzeichnis der Stadt Oberhausen (siehe Downloads am Seitenende) finden Sie die aktuellen Straßen farblich sortiert nach der Zugehörigkeit der Baubezirke. Die Sachgebiete sind wie folgt aufgeteilt:
Sachgebiet West (grün & blau)
Sachgebiet Ost (rot & gelb)

Im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens besteht die Möglichkeit zu einzelnen Fragen den kostenfreien Service der Bauberatung zu nutzen. Sie erhalten dort Auskünfte zu den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnung. Hierzu ist die Zusendung eines Lageplans (Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung aller vorhandenen baulichen Anlagen) bzw. bei Nutzungsänderungen die Vorlage eines entsprechenden Grundrisses mit Ihrer Vorplanung erforderlich. Zu planungsrechtlichen Fragen: siehe Bereich Stadtplanung.


Aktueller Hinweis: Die Bauberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine erhalten Sie über die Online-Terminverwaltung der Stadt Oberhausen. Mit der Terminbestätigung erhalten Sie die Rufnummer des/der Ansprechpartners/in sowie eine E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Vorplanung senden können.

BITTE BEACHTEN: Die Bauberatung findet nur telefonisch statt.


Bauwillige haben die Möglichkeit, die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Vorfeld im Rahmen einer kostenfreien Beratung einschätzen zu lassen. Hierzu sollte zunächst die Planungsberatung zur Einschätzung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens aufgesucht werden.

Öffentliche Beratung zu planungsrechtlichen Fragestellungen 

Fachbereich 5-1-40/Planungsrecht und Verfahren 
Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen
montags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Telefon: 0208 825-2309 (Frau Kinzel) oder 0208 825-2508 (Frau Kellendonk)

Gegenstand der Planungsberatung sind bspw. folgende Fragestellungen:

  • Darf auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden?
  • Was darf gebaut werden/existiert ein Bebauungsplan?
  • In welchem Ausmaß darf gebaut werden (Größe, Geschosse etc.)?
  • Welche Nutzungen sind auf dem Grundstück zulässig?

Im Anschluss daran können Sie einen Termin zur telefonischen Bauberatung vereinbaren, um bauordnungsrechtliche Aspekte zu erörtert.


Bauberatung

Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen 

Gegenstand der Bauberatung sind bspw. folgende Fragestellungen:

  • Ist das Bauvorhaben genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei?
  • Wird für das Bauvorhaben ein/e Entwurfsverfasser/in/Architekt/in benötigt?
  • Welche weiteren Vorschriften (wie z. B. Abstandsflächen, Herstellung von Stellplätzen, Nachbarbeteiligung u. a.) sind zu beachten?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis

Die Bauberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Online-Terminverwaltung der Stadt Oberhausen möglich und findet ausschließlich telefonisch statt!


Für eine Beratung ist mindestens die Vorlage einer aktuellen Flurkarte des Vorhabengrundstücks, bei Umbauten und Nutzungsänderungen auch die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte) des Gebäudes, in dem der Umbau bzw. die Nutzungsänderung geplant ist, erforderlich.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405 (Frau Cammalleri)
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauaufsicht@oberhausen.de