Bauordnung
Bauberatung

Im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens besteht die Möglichkeit zu einzelnen Fragen den kostenfreien Service der Bauberatung zu nutzen. Sie erhalten dort Auskünfte zu den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnung. Hierzu ist die Zusendung eines Lageplans (Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung aller vorhandenen baulichen Anlagen) bzw. bei Nutzungsänderungen die Vorlage eines entsprechenden Grundrisses mit Ihrer Vorplanung erforderlich. Zu planungsrechtlichen Fragen: siehe Bereich Stadtplanung.
Aktueller Hinweis: Die Bauberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine erhalten Sie unter der Rufnummer 0208 825-3405. Mit der Terminbestätigung erhalten Sie die Rufnummer des/der Ansprechpartners/in sowie eine E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Vorplanung senden können.
BITTE BEACHTEN: Zurzeit findet die Bauberatung nur telefonisch statt.
Bauwillige haben die Möglichkeit, die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens im Vorfeld im Rahmen einer kostenfreien Beratung einschätzen zu lassen. Hierzu sollte zunächst die Planungsberatung zur Einschätzung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens aufgesucht werden.
Öffentliche Beratung zu planungsrechtlichen Fragestellungen
Fachbereich 5-1-40/Planungsrecht und Verfahren
Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen
montags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und
mittwochs von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Gegenstand der Planungsberatung sind bspw. folgende Fragestellungen:
- Darf auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden?
- Was darf gebaut werden/existiert ein Bebauungsplan?
- In welchem Ausmaß darf gebaut werden (Größe, Geschosse etc.)?
- Welche Nutzungen sind auf dem Grundstück zulässig?
Im Anschluss daran können bauordnungsrechtliche Aspekte in der Bauberatung erörtert werden.
Bauberatung
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen
Anrufzeiten (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!): mittwochs von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Gegenstand der Bauberatung sind bspw. folgende Fragestellungen:
- Ist das Bauvorhaben genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei?
- Wird für das Bauvorhaben ein/e Entwurfsverfasser/in/Architekt/in benötigt?
- Welche weiteren Vorschriften (wie z. B. Abstandsflächen, Herstellung von Stellplätzen, Nachbarbeteiligung u. a.) sind zu beachten?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Hinweis
Die Bauberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und findet ebenfalls telefonisch statt!
Für eine Beratung ist mindestens die Vorlage einer aktuellen Flurkarte des Vorhabengrundstücks, bei Umbauten und Nutzungsänderungen auch die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte) des Gebäudes, in dem der Umbau bzw. die Nutzungsänderung geplant ist, erforderlich.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauaufsicht@oberhausen.de