Bauen

Genehmigungsfreies Bauen

Genehmigungsfreies Bauen von Wohngebäuden, Nebengebäuden und Nebenanlagen (Anzeigeverfahren)

Wenn Sie Ihr Wohnhaus genehmigungsfrei errichten dürfen und wollen, dann müssen Sie mindestens einen Monat vor Baubeginn die Bauvorlagen in einfacher Ausfertigung bei der Stadt einreichen. Die Unterlagen entsprechen denen eines Bauantrags. Sie werden lediglich daraufhin durchgesehen, ob das Vorhaben genehmigungsfrei errichtet werden kann. Eine baurechtliche Prüfung findet nicht statt.

Den Bauvorlagen ist eine Erklärung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers beizufügen, dass das Vorhaben dem Brandschutz entspricht. Bei Wohngebäuden, bei denen sich der oberste Aufenthaltsraum höher als 7 m über der Geländeoberfläche befindet, muss vor Baubeginn außerdem geprüft und bescheinigt werden, dass das Gebäude die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt. Hierzu ist die Aussage eines staatlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Darüber hinaus muss bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vor Baubeginn ein geprüfter Nachweis über die Standsicherheit Ihres Hauses sowie ein Nachweis über den Schall- und Wärmeschutz vorliegen. Abweichungen von Vorschriften der Bauordnung müssen gesondert beantragt werden.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauaufsicht@oberhausen.de