Wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen 2025
Wichtige Termine und Neuerungen
Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Oberhausen die Kommunalwahlen, die Wahl des Ruhrparlaments sowie die Wahl des Integrationsrates statt. Mögliche Stichwahlen für das Oberbürgermeisteramt werden am Sonntag, 28. September 2025, durchgeführt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden seit Montag, 4. August 2025, an alle Wahlberechtigten verschickt.
Kommunalwahlen: Rekord bei der Brief- und Sofortwahl
08.09.2025 - Über 30.000 Wahlberechtigte haben bereits für die am Sonntag, 14. September, stattfindenden Kommunalwahlen von ihrem Brief- und Sofortwahlrecht Gebrauch gemacht. Dies sind mehr als es bei den Kommunalwahlen 2020 an Brief- und Sofortwählern gab. Wer noch Brief- oder Sofortwahl machen möchte, muss Folgendes beachten:
Briefwahl
Für die Briefwahl benötigt man Briefwahlunterlagen, die beim Fachbereich Wahlen beantragt werden können. Üblicherweise werden die Unterlagen mit dem Antrag angefordert, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist oder mit dem dort aufgedruckten QR Code. Wahlberechtigte, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden sich bitte beim Fachbereich Wahlen: Telefon 0208 825-3414 oder per E-Mail an wahlen@oberhausen.de.
Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist
- per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen
- durch Einwurf in den Briefkasten (Schwartzstraße 73)
- per Fax (0208 825-3377) oder
- per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de
an den Fachbereich Wahlen zurückzusenden.
Bei Beantragung per E-Mail sind zwingend folgende Daten anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (eventuell eine Sonderanschrift). Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich ist. Für eine andere Person ist eine Antragstellung nur möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Freitag, 12. September, 15 Uhr beantragt werden. Eine Zustellung am nächsten Tag, also am Samstag vor der Wahl, kann aber nicht sichergestellt werden. Vor allem Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlunterlagen wieder per Post zurückschicken möchten, sollten den Postweg berücksichtigen. Der Wahlbrief sollte so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahltag um 16.00 Uhr beim Fachbereich Wahlen vorliegt. Wem der Postweg zu unsicher ist, der kann seinen Wahlbrief auch persönlich beim Fachbereich Wahlen abgeben beziehungsweise dort am Wahltag bis 16 Uhr in den Briefkasten werfen.
Fristen zur Briefwahl im Überblick:
- Freitag, 12. September 2025, bis 15 Uhr: letzte Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl (allerdings keine Garantie mehr auf rechtzeitige Zustellung)
- Sonntag, 14. September 2025: Alle Briefwahlunterlagen müssen bis 16 Uhr beim Fachbereich Wahlen eingegangen sein.
Sofortwahl
Bis Freitag, 12. September 2025, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Sofortwahl durchzuführen. Sie benötigen hierzu ihren gültigen Personalausweis – Unionsbürger ihren Identitätsausweis – oder Reisepass sowie, falls vorhanden, die Wahlbenachrichtigung.
Die Standorte der Sofortwahlstellen
- Alt-Oberhausen: Rathaus Oberhausen, unter den Arkaden, Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen
- Oberhausen-Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade (Foyer Gebäude C), Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
- Oberhausen-Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Zimmer 18, Bottroper Straße 183, 46117 Oberhausen
Die Sofortwahlstellen haben bis Freitag, 12. September 2025, zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag 8 bis 18 Uhr
- Freitag 8 bis 12 Uhr (am 12. September bis 15 Uhr)
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen gibt es hier.
Informationen zum Wahllokal Hirschkampschule, Stimmabgabebezirk 1901
Der Wahlraum des Stimmabgabebezirks 1901 befindet sich in der Hirschkampschule, Zum Ravenhorst 295. Der Stimmabgabebezirk/Wahlbezirk ist auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet. Die Straße Zum Ravenhorst ist auf Höhe der Hausnummer 248 gesperrt – auch für den Fußverkehr. Die Sperrung wird über den Wahlsonntag, 14. September 2025, hinaus bestehen bleiben, so dass der Wahlraum nur von der Seite Hirschkampstraße/Lickumstraße erreichbar ist. Der Bereich Wahlen bittet, dies beim Gang an die Wahlurne zu berücksichtigen.
Für den Fall, dass es jemandem nicht möglich sein sollte, den Wahlraum aufzusuchen, kann die betreffende Person einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, mit dem sie die Briefwahl durchführen beziehungsweise einen anderen Wahlraum ihres Wahlbezirks aufsuchen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zum 12. September 2025, eine der Sofortwahlstellen aufzusuchen und dort eine Direktwahl durchzuführen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
06.08.2025 - Für die Durchführung der Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsrates am 14. September 2025 und einer eventuellen Stichwahl des Oberbürgermeisters am 28. September 2025 werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Reserve für den Wahlhelfereinsatz gesucht. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Bewerben kann sich jede wahlberechtigte Person beim Fachbereich Wahlen der Stadt Oberhausen. Bei der Wahl des Integrationsrates dürfen neben den für die Kommunalwahl Wahlberechtigten auch diejenigen Wahlhelferin oder Wahlhelfer sein, die wahlberechtigt für den Integrationsrat sind.
Nähere Informationen bezüglich der Voraussetzungen können Interessierte per E-Mail an wahlhelfer@oberhausen.de oder per Telefon unter 0208 825-3414 erfragen. Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Wahlen der Stadt Oberhausen informieren gerne über die Tätigkeit im Wahlhelfereinsatz. Die Stadt bedankt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Bereitschaft, am Dienst für die Demokratie mitzuwirken.
Weitere Informationen zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern finden Sie hier
Sofortwahlstellen eingerichtet
05.08.2025 - Am 14. September 2025 sind Oberhausener Bürgerinnen und Bürger wieder zum Gang an die Wahlurne aufgefordert. Es stehen die Wahl des Oberbürgermeisters, der Vertretung der Gemeinde (Rat der Stadt Oberhausen), der Bezirksvertretungen sowie die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr an. Weiterhin findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Oberhausen statt.
Zur Durchführung der Briefwahl sind Sofortwahlstellen ab Montag, 11. August 2025 bis zum 12. September 2025 eingerichtet. Diese befinden sich im Rathaus Alt-Oberhausen (Schwartzstraße 72, unter den Arkaden), im Technischen Rathaus Sterkrade (Bahnhofstraße 66) und im Rathaus Osterfeld (Bottroper Straße 183, Raum 18).
Öffnungszeiten
| montags bis mittwochs | 08:00 - 16:00 Uhr |
| donnerstags | 08:00 - 18:00 Uhr |
| freitags am 12. September 2025 |
08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 15:00 Uhr |
| samstags bis 6. September nur im Technischen Rathaus |
09:00 - 13:00 Uhr |
In den Sofortwahlstellen können die Briefwahlunterlagen abgeholt oder auch vor Ort direkt gewählt werden.
Die Oberhausener Wahlbezirke mussten aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Änderungen gesetzlicher Vorgaben umfangreich neu eingeteilt werden. Die Anzahl der Stimmbezirke und somit Anzahl der Wahlräume waren daraufhin auf 120 zu verringern. Diese Neueinteilung kann Auswirkungen auch auf den Wahlraum haben. Wählerinnen und Wähler sollten daher unbedingt die Wahlraumangabe auf der Wahlbenachrichtigung beachten.
Weitere Informationen zur Sofortwahl und zur Briefwahl finden Sie hier.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen und zu den Wahlangeboten gibt es auf den Seiten des Fachbereichs Wahlen. Darüber hinaus bietet der Bereich Chancengleichheit der Stadt Oberhausen eine Website in Leichter Sprache an, auf der die Kommunalwahlen erklärt werden.