Wahlangelegenheiten

Brief- und Sofortwahl

BRIEFWAHL

Bei Wahlen erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag in dem zuständigen Wahlraum durch Kennzeichnung des Stimmzettels und Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb ihres Stimmbezirkes aufhalten, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Für die Briefwahl brauchen Sie Briefwahlunterlagen, die beim Fachbereich Wahlen beantragt werden können. Üblicherweise werden die Unterlagen mit dem Antrag angefordert, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist oder mit dem dort aufgedruckten QR Code.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 14.09.2025 werden ab der 32. Kalenderwoche verschickt. Der Fachbereich Wahlen weist darauf hin, dass allen Wahlberechtigten bis spätestens 24.08.2024 diese Wahlbenachrichtigung zugestellt sein muss. Sollten Sie wahlberechtigt sein und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Fachbereich Wahlen (Telefon 0208 825-3414 oder E-Mail wahlen@oberhausen.de)

Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist

> per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Schwartzstr. 73, 46045
   Oberhausen),
> durch Einwurf in den Briefkasten (Adresse wie oben)
> per Fax (0208 825-3377) oder
> per E-Mail (briefwahl@oberhausen.de)

an den Fachbereich Wahlen zurückzusenden.

Bei Beantragung per E-Mail sind zwingend folgende Daten anzugeben:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (eventuell eine Sonderanschrift)

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich ist. Für eine andere Person ist eine Antragstellung nur möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird.

Achtung:
Berücksichtigen Sie die Beförderungszeiten des Postunternehmens.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum 12. September, 15 Uhr, beantragt werden. Eine Zustellung am nächsten Tag, also am Samstag vor der Wahl, kann allerdings nicht sichergestellt werden. Vor allem Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlunterlagen wieder per Post zurückschicken möchten, sollten den Postweg berücksichtigen.
Ihr Wahlbrief sollte so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahltag um 16.00 Uhr beim Fachbereich Wahlen vorliegt. Wem der Postweg zu unsicher ist, der kann seinen Wahlbrief auch persönlich beim Fachbereich Wahlen abgeben bzw. dort am Wahltag bis 16 Uhr in den Briefkasten werfen.

Fristen zur Briefwahl im Überblick:
24.08.2025 > Spätester Eingang der Wahlbenachrichtigung bei allen Wahlberechtigten
12.09.2025 > bis 15 Uhr Letzte Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl (allerdings keine Garantie mehr auf rechtzeitige Zustellung)
14.09.2025 > Alle Briefwahlunterlagen müssen bis 16 Uhr beim Fachbereich Wahlen eingegangen sein.


SOFORTWAHL

Die Sofortwahl ist eine Briefwahl direkt vor Ort.
In der Zeit vom 11.08.2025 bis zum 12.09.2025 haben Sie die Möglichkeit, die Sofortwahl durchzuführen. Sie benötigen hierzu Ihren gültigen Personalausweis - Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis - oder Reisepass sowie, falls vorhanden, die Wahlbenachrichtigung.

Standorte der Sofortwahlstellen ab 11.08.2025:

Alt - Oberhausen:
Rathaus Oberhausen
Unter den Arkaden (rechte Seite)
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Foyer Gebäude C)
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld, Zimmer 18
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

Geöffnet haben die Sofortwahlstellen bis Freitag, 12.09.2025 zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Mittwoch 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (am 12.09.2025 bis 15.00 Uhr)
  • Samstag nur in Oberhausen-Sterkrade im Technischen Rathaus
    09.00 Uhr bis 13.00 Uhr (bis einschließlich 06.09.2025!)

Wichtiger Hinweis:
Wer die Briefwahl für die Hauptwahl am 14.09.2025 beantragt oder die Sofortwahl für diesen Wahltag durchführt, bekommt automatisch die Briefwahlunterlagen für eine eventuell am 28.09.2025 stattfindende Stichwahl an die für die Hauptwahl angegebene Adresse zugesendet. Für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen für die eventuelle Stichwahl an eine andere Adresse gesendet werden sollen, teilen Sie dies bitte bis zum 12.09.2025 mit.

Wahlberechtigte, die eine Auskunftssperre haben, können nur beim Fachbereich Wahlen, Schwartzstr. 73, 4604 Oberhausen, ihre Briefwahlunterlagen beantragen bzw. die Sofortwahl dort durchführen (Öffnungszeiten wie bei den Sofortwahlstellen).

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
Pascal Wening
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2910
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: pascal.wening@oberhausen.de