Wahlangelegenheiten

Briefwahl

Bei Wahlen erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag in dem zuständigen Wahllokal durch Kennzeichnung des Stimmzettels und Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag außerhalb ihres Stimmbezirkes aufhalten, haben die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Für die Briefwahl brauchen Sie Briefwahlunterlagen, die im Fachbereich Wahlen beantragt werden können. Üblicherweise werden die Unterlagen mit dem Antrag angefordert, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 13.09.2020 werden ab dem 17.08.2020 verschickt. Das Wahlamt weist darauf hin, dass allen Wahlberechtigten bis spätestens 23.08.2020 diese Wahlbenachrichtigung zugestellt sein muss.

Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist

> per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Postfach, 46042 Oberhausen),
> per Fax (0208 825-3377) oder
> per E-Mail (briefwahl@oberhausen.de)

an den Fachbereich Wahlen zurückzusenden.

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung nicht möglich ist.

Sofortwahl

In der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 11.09.2020 haben Sie ebenso die Möglichkeit an der Sofortwahl teilzunehmen. Sie benötigen hierzu Ihren gültigen Personalausweis - Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis - oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung.

Die Möglichkeit der Sofortwahl besteht ab 17.08.2020:

Alt - Oberhausen:
Rathaus Oberhausen, Zimmer 64
Eingang Elsa-Brändström-Straße
46045 Oberhausen

Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld, Zimmer 18
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

Geöffnet haben die Sofortwahlstellen bis zum 11.09.2020 zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Mittwoch 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (am 11.09.2020 bis 18.00 Uhr)
  • Samstag nur in Oberhausen-Sterkrade im Technischen Rathaus (bis einschließlich 05.09.2020)
    10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Für eine Sofortwahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis - bei Unionsbürgern: Identitätsausweis - oder Reisepass erforderlich.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
Andrea Wübbels
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2944
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: a.wuebbels@oberhausen.de

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