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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

22.03.2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden in Oberhausen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.  Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen.

Sie sollten über soziale Kompetenzen verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung besondere Erfahrungen aufweisen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt Unparteilichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und eine gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. 

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich mit den Ursachen von Kriminalität und dem Sinn und Zweck von Strafe auseinandergesetzt haben. Sie müssen zudem bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. 

Interessierte für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 14. April 2023 beim Jugendamt der Stadt Oberhausen, FB 3-1-50, Jugendförderung, Hagelkreuzstraße 101, 46149 Oberhausen, bewerben.

Weitere Auskünfte zu den Einstellungsvoraussetzungen erteilen Kai Räker-von Eicken und Björn Ladeur vom Jugendamt unter den Rufnummern 0208 629211-76 und 0208 629211-70 sowie per E-Mail an kai.raeker-von-eicken@oberhausen.de oder bjoern.ladeur@oberhausen.de.

Das Bewerbungsformular sowie das Merkblatt für Schöffeninnen und Schöffen können hier abgerufen werden.