Aktuelle Pressemeldungen

Anmeldung der Schulneulinge für die Grundschulen

28.08.2023

Ende Oktober 2023 ist es soweit. Vom 23. Oktober 2023 bis zum 27. Oktober 2023 sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre im nächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kinder in einer Grundschule anzumelden (gemäß § 35 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2011). Voraussetzung hierfür ist, dass man seinen dauerhaften Wohnsitz in Oberhausen hat, das Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren wurde und es somit am 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet hat. Kinder, die ab dem 1. Oktober 2018 geboren wurden, erhalten auf Antrag gegebenenfalls ebenso die Möglichkeit zur Anmeldung. Eine Anmeldung für den „Gemeinsamen Unterricht“ ist an den entsprechend gekennzeichneten Schulen möglich. Die Unterlagen über das Anmeldeverfahren wurde den Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder bereits übersandt. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an allen Oberhausener Grundschulen angemeldet werden. Über den Förderort wird in einem separaten Verfahren (Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderung, kurz AO-SF) entschieden. 
Hier noch einmal die genauen Anmeldezeiten an allen Oberhausener Grundschulen im Einzelnen:
Von Montag, 23. Oktober 2023, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr bis Freitag, 27. Oktober 2023, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
Für die Kinder im Einzugsbereich Barmingholten ergibt sich die Möglichkeit, eine Anmeldung an der Moltkeschule Dinslaken, Tackenstraße 53, 46539 Dinslaken, am 17. Oktober 2023 und am 18. Oktober 2023 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr durchzuführen (Telefon 02064 93085). Eine Anmeldung für den „Gemeinsamen Unterricht“ ist auch hier möglich.
Persönliche Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich mit dem anzumeldenden Kind in der von den Erziehungsberechtigten gewählten Grundschule. Das Familienstammbuch und der Impfausweis bzw. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über den Masernschutz ist vorzulegen. Bei ausländischen Kindern sind die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde der Eltern sowie der Pass erforderlich. 
Im Anschluss an die Anmeldung des Kindes erhalten die Erziehungsberechtigten per Post eine Einladung zur Untersuchung durch den Kindergesundheitsdienst. Hierbei wird das Kind auf die erforderliche körperliche, geistige und emotionale Entwicklung untersucht. 
Für weitere Fragen steht Hans-Jürgen Bieler vom Bereich Schule montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0208 825-2908 zur Verfügung.
Offene Ganztagsschule
Grundschulkinder haben die Möglichkeit, an dem Betreuungsprojekt „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um Förderangebote vor beziehungsweise nach dem Schulunterricht. Die erforderlichen Kontaktdaten erfragen Interessierte bitte bei der Anmeldung in der Grundschule.
Auskünfte zu Schülerfahrkosten sind in der Grundschule erhältlich oder montags bis donnerstags von 8 bis 13 Uhr durch Petra Geldermann vom Bereich Schule unter der Rufnummer 0208 825-2063.