Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zur Umweltzone


Was ist eine Umweltzone?
Die Umweltzone ist ein räumlich eingegrenztes Gebiet, das durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen ist. In der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge unterwegs sein, die eine bestimmte Abgasnorm einhalten. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß (Emission) dürfen die Umweltzone nicht befahren.
Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Emissionen, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Zugleich soll damit ein Anreiz für eine beschleunigte und möglichst flächendeckende Flottenmodernisierung bzw. Umrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern geschaffen werden.
Durch die Umweltzone soll die Luft in Oberhausen verbessert, das gesundheitliche Risiko für die Menschen verringert und die Aufenthaltsqualität in der Stadt insgesamt erhöht werden.

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Welchen Nutzen bringt eine Umweltzone?
An mehreren innerstädtischen Straßenzügen in Oberhausen werden die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Mit einem Anteil von 26 Prozent bei Feinstaub und 55 Prozent bei Stickstoffdioxid ist der Straßenverkehr dabei der wichtigste Verursacher dieser Schadstoffbelastung. Um die Gesundheit der betroffenen Menschen zu schützen, müssen die Emissionen des Verkehrs reduziert werden. Die Umweltzone ist eine von vielen Maßnahmen die zu einer Verbesserung der Luftqualität und somit einer Steigerung der Lebensqualität der Oberhausener Bevölkerung führen soll. Diese Entlastung wirkt sich auch positiv auf die städtischen Gebiete aus, die nicht direkt an verkehrsreichen Straßen liegen.

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Auf welcher Grundlage basiert die Umweltzone?
Laut der EU - Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa sind die europäischen Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Luftverbesserung zu ergreifen sofern eine Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickstoffdioxid festgestellt worden ist. Messungen und Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz haben erhöhte Luftbelastungen an Oberhausener Straßen ermittelt. Damit ist die Stadt Oberhausen in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen zu erarbeiten und umzusetzen. Eine Maßnahme ist die Einführung einer Umweltzone.

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Welche Bereiche nimmt die Umweltzone in Oberhausen ein?
Seit Januar 2012 gilt im Ruhrgebiet eine zusammenhängende Umweltzone. Sie umfasst in Oberhausen die Stadtteile Alstaden, Alt-Oberhausen, Lirich, Buschhausen, Schwarze Heide, Sterkrade-Mitte und Osterfeld. Eine Kartendarstellung finden Sie im Downloadbereich. Grundsätzlich darf eine Umweltzone nur Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen sowie solche Flächen einbeziehen, die einen relevanten Beitrag zur Belastung leisten.

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Sind auch Autobahnen Teil der Umweltzone?
Die Autobahnen sind nicht Teil der Umweltzone Ruhrgebiet.

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Woran erkenne ich die räumliche Begrenzung einer Umweltzone?

Der Beginn einer Umweltzone wird durch das Verkehrsschild 270.1 ausgewiesen. Unter diesem Verkehrsschild befindet sich außerdem das Zusatzschild 270.1, das die jeweiligen Schadstoffplaketten angibt, mit denen die Einfahrt in die Umweltzone gewährt wird. Das Ende einer Umweltzone wird durch Zeichen 270.2 dargestellt.

 270.1

Zusatz zu 270.1

270.2

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Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug?
Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist (Feld "zu 1" oder Feld "14.1"). Wurde das Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachgerüstet, gibt dessen Zertifizierung Auskunft über die Schadstoffgruppe. Die Schadstoffgruppe kann auch über ein Programm der DEKRA ermittelt werden.
DEKRA

In der nachfolgenden Tabelle ist die Emissionsschlüsselnummer der Plakettenfarbe zugeordnet.

Emissionsschlüsselnummer
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Was bringt die Nachrüstung mit einem Partikelfilter für mein Dieselfahrzeug?
Aufgrund seiner krebserregenden Wirkung ist Dieselruß besonders gesundheitsgefährdend. Durch einen Partikelfilter wird die Anzahl der Partikel um ca. 90% verringert. Hierdurch wird ein deutlicher Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit geleistet. Außerdem können Fahrzeugbesitzer von steuerlichen Vergünstigungen profitieren.
DEKRA

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Für welche Fahrzeuge hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen?
Für die Umweltzonen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet werden auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 1 Abs. 2 der 35. Bundes-Immissionsschutzverordung (BImSchV) folgende Regelungen getroffen:

Von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen sind gemäß der 35. BImSchV (Anhang 3) folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  1. mobile Maschinen und Geräte,
  2. Arbeitsmaschinen,
  3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
  6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen,
  7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
  8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
  9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
  10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen.

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Gibt es Ausnahmen für weitere Fahrzeuge?
Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zum 15. Oktober 2011 ist gleichzeitig ein neuer Ausnahmekatalog in Kraft getreten. Dieser enthält einige wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Katalog. Der Ausnahmekatalog kann im Downloadbereich eingesehen werden.

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Wo bekomme ich eine Plakette für mein Fahrzeug?
Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten) können die Plaketten ausstellen. Das Fahrzeug wird dazu nicht benötigt. Es genügt die Vorlage des (Original-) Kraftfahrzeugscheins.

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Muss ich eine Plakette kaufen?
Nein. Es besteht keine Pflicht die Plakette zu erwerben. Die Plakette ist nur notwendig, um in eine ausgewiesene Umweltzone einzufahren. Da bereits zahlreiche Städte eine Umweltzone  ausgewiesen haben und weitere Städte die Einführung planen, ist der Erwerb einer Plakette zu empfehlen. Man sollte bedenken, dass man oft aus geschäftlichen Gründen, durch Urlaubsfahrten oder Verwandtschaftsbesuche gezwungen ist, in eine Umweltzone einzufahren.

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Gelten die Plaketten nur in Oberhausen?
Die in Oberhausen erworbene Plakette gilt bundesweit in jeder Umweltzone.

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Muss die Plakette in gewissen Abständen erneuert werden?
Nein. Eine Erneuerung der Plakette ist nur dann notwendig, wenn das Fahrzeug ein neues Kfz-Kennzeichen bekommt (z.B. Verkauf, Umzug etc.). Sollte das Fahrzeug zwischenzeitlich nachgerüstet worden sein, ist es empfehlenswert, sich die Plakette der besseren Schadstoffgruppe zuteilen zu lassen. 

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Welche Strafen drohen, wenn man ohne Plakette/Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt?
Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.

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Kontakt

Stadt Oberhausen
Umweltschutz
Ökologische Planung
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Clemens Printz
Tel.: 0208 825-3556
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: Clemens.Printz@oberhausen.de