Feinstaubplaketten

Rechtliche Grundlage

Der Bund hat eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichenverordnung) erlassen, die am 01.03.2007 in Kraft getreten ist. Jedes Fahrzeug wird in Abhängigkeit von der Menge der produzierten Schadstoffe in eine von vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Diese Verordnung ermöglicht es den Städten, Umweltzonen einzurichten, die für Fahrzeuge einer oder mehrerer Gruppen gesperrt werden können.


Einteilung in Schadstoffgruppen

Getrennt nach Pkw und Nutzfahrzeugen sind vier Schadstoffgruppen definiert.
Diese sind folgendermaßen gekennzeichnet:

  • Schadstoffgruppe 1: keine Plakette
    Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß. Neben älteren Dieselfahrzeugen
    auch alle Benziner ohne geregelten Katalysator.
  • Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
    Dieselfahrzeuge nach EU-Emissionsklasse 2
  • Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
    Dieselfahrzeuge nach EU-Emissionsklasse 3
  • Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette
    Alle Benziner mit geregeltem Katalysator, alle Gasfahrzeuge sowie Dieselfahrzeuge
    der EU-Emissionsklasse 4

Von Schadstoffgruppe 1 nach Schadstoffgruppe 4 wird die ausgestoßene Schadstoffmenge an Feinstaub immer geringer. Die Eingruppierung Ihres Fahrzeuges ist über den Emissionsschlüssel in Ihrem Fahrzeugschein möglich.


Gültigkeit

Für die Gültigkeit der Plakette gibt es keine zeitliche Begrenzung. Nur bei einer Änderung des Kennzeichens ist eine neue Ausstellung erforderlich.


Plakettenpflicht und Bußgeld

Sie sind nicht generell verpflichtet, Ihr Fahrzeug mit einer Plakette zu kennzeichnen, sondern nur, wenn Sie in eine Umweltzone einfahren. Wenn Sie dies ohne Plakette in der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs tun, riskieren Sie ein Bußgeld von 80 Euro. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, riskiert ein Bußgeld auch dann, wenn das Fahrzeug grundsätzlich die technischen Voraussetzungen für eine in der Umweltzone zugelassene Plakette erfüllt.


Verkaufsstellen

In Oberhausen können Sie die Plaketten bei der Kfz-Zulassungsstelle, Am Förderturm 28, 46042 Oberhausen bekommen. Weitere Anlaufstellen sind die Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ) oder autorisierte Kfz-Werkstätten, die TÜV- und Abgasuntersuchungen durchführen dürfen. Ihr Fahrzeug wird dazu nicht benötigt. Sie müssen lediglich den Fahrzeugschein (Original) vorlegen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Ökologische Planung
Clemens Printz
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3556
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: Clemens.Printz@oberhausen.de