Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Fischerprüfung
Öffentliche Bekanntmachung der Fischerprüfung der Stadt Oberhausen
Fischerprüfung Herbst 2025
Am 11. und 12. November 2025 führt die Stadt Oberhausen als Untere Fischereibehörde Fischerprüfungen im Seniorenzentrum „Gute Hoffnung“, An der Guten Hoffnung 8, 46145 Oberhausen durch.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen bei der Unteren Fischereibehörde, Bereich Öffentliche Ordnung, Technisches Rathaus, Bahnhofstraße 66, Zimmer B 406 bis spätestens zum 14.10.2025 persönlich eingereicht werden. Bitte melden Sie sich vorab bezüglich der Terminabsprache telefonisch unter folgenden Telefonnummern:0208-825 2522 oder -2821.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 EUR. Diese ist am Tag der Anmeldung vor Ort zu entrichten.
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil erstreckt sich auf die Bereiche:
Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Geräte- und Gesetzeskunde.
Im praktischen Teil sind Angelgeräte für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen sowie Fischarten zu erkennen.
Lehrgänge und Vorbereitungen für die Fischerprüfung werden u. a. auch von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Entgegennahme der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung (Mindestalter 13 Jahre)
Informationen zu Prüfungsterminen und Vorbereitungslehrgängen
Lehrgangsinformationen auch unter: rheinischer-fischereiverband.de
Ansprechpartner
Telefon | ||
---|---|---|
Lisa Acar | 0208 825-2821 | Lisa.Acar@oberhausen.de |
Aileen Berntsen | 0208 825-2522 | aileen.berntsen@oberhausen.de |
Anke Thielen | 0208 825-2500 | anke.thielen@oberhausen.de |
Thomas Wobker | 0208 825-2235 | thomas.wobker@oberhausen.de |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: C 203
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Diese Kosten entstehen:
50,00 EURO
Bitte bringen Sie mit:
Personalausweis, bei Minderjährigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines/Jugendfischereischeines