Ausstellung / Verlängerung von Fischereischeinen

Aktuelles

Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026 und dem Inkrafttreten der Aktualisierung der Landesfischereiverordnung wird der digitale Fischereischein eingeführt.

Alle Informationen rund um die Beantragung finden Sie im FAQ

FAQ: Die digitale Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.07.2026

Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber/in eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein wird nur Personen erteilt, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Personen, die vor dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen den neuen Fischereischein bei der Unteren Fischereibehörde Oberhausen, Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66 beantragen.

Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann bei der Unteren Fischereibehörde gestellt werden oder alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal möglich. Dazu sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW- Bürger/innen: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: C 203
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325

Terminvergabe:

Termine bei der Unteren Fischereibehörde müssen vorab unter folgenden Telefonnummern vereinbart werden:

0208/ 825 2522 oder 0208 825 2821

Mails bitte nur an das Funktionspostfach: fischerei@oberhausen.de

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.

Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.

Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.

Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. Die Gebühr beträgt 30 Euro.

Verwaltungsleistung Bei Beantragung online in Euro Bei Beantragung vor Ort in Euro
Fischereischein auf Lebenszeit18 18,- 30,-
Nachweis über die Entrichtung der 

Abgabe: 10,-
Gebühr: 4,-

Gesamt: 14,-

Abgabe: 10,-
Gebühr: 12,-

Gesamt: 22,-

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre

Abgabe: 30,-
Gebühr: 12,-

Gesamt: 42,-

Abgabe: 30,-
Gebühr: 20.-

Gesamt: 50,-

Ausländerfischereischein

Abgabe: 10,-
Gebühr: 10,-

Gesamt: 20,-

Abgabe: 10,-
Gebühr: 22.-

Gesamt: 32,-

Fischereischein mit Begleitung 30,- 30,-

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis der Fischerprüfung

Die nächste Fischerprüfung findet am 10.11.26 und am 11.11.26 statt.

Die Anmeldefrist beginnt am 01.09.26 und endet am 13.10.26.

Die Anträge (siehe Downloads) auf Zulassung (Mindestalter: 13 Jahre) zur Fischerprüfung müssen bei der Unteren Fischereibehörde, Bereich Öffentliche Ordnung per Mail: fischerei@oberhausen.de eingereicht werden. Außerdem fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises hinzu und bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, sich per Mail anzumelden, melden Sie sich bitte zu den Dienstzeiten unter folgenden Telefonnummern: 0208/ 825 2522 oder- 2821.

Das Mindestalter beträgt 13 Jahre

Die Gebühr für die Fischerprüfung beträgt 50,00 Euro.

Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil erstreckt sich auf folgenden Bereich:

Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde u. Fischhege, Natur- u. Tierschutz, Geräte- u. Gesetzeskunde.

Im praktischen Teil sind Angelgeräte für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen sowie Fischarten zu erkennen.

Lehrgänge und Vorbereitungen für die Fischerprüfung werden u.a. auch von ortsansässigen Vereinen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Für Einwohnerinnen und Einwohner anderer Gemeinden besteht ebenfalls die Möglichkeit an der Fischerprüfung teilzunehmen, wenn eine Ausnahmegenehmigung der Heimatgemeinde zur Zulassung zur Fischerprüfung in Oberhausen eingereicht wird. Diese muss zwingend zur Anmeldung eingereicht werden.