Ausstellung / Verlängerung von Fischereischeinen
Aktuelles
Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026
Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026 und dem Inkrafttreten der Aktualisierung der Landesfischereiverordnung wird der digitale Fischereischein eingeführt.
Alle Informationen rund um die Beantragung finden Sie im FAQ
FAQ: Die digitale Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.07.2026
Allgemeines zu den Fischereischeinen
Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber/in eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein wird nur Personen erteilt, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Ablegen der Fischerprüfung vor dem 1. Juli 2026
Personen, die vor dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen den neuen Fischereischein bei der Unteren Fischereibehörde Oberhausen, Technisches Rathaus, Bahnhofstr. 66 beantragen.
Ablegen der Prüfung nach dem 1. Juli 2026:
Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann bei der Unteren Fischereibehörde gestellt werden oder alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW-Serviceportal möglich. Dazu sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW- Bürger/innen: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Öffnungszeite, Kontakt und Terminvergabe bei den Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: C 203
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
Terminvergabe:
Termine bei der Unteren Fischereibehörde müssen vorab unter folgenden Telefonnummern vereinbart werden:
0208/ 825 2522 oder 0208 825 2821
Mails bitte nur an das Funktionspostfach: fischerei@oberhausen.de
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.
Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.
Fischereischein mit Begleitung
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Gebühren
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online in Euro | Bei Beantragung vor Ort in Euro |
|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit18 | 18,- | 30,- |
| Nachweis über die Entrichtung der |
Abgabe: 10,- Gesamt: 14,- |
Abgabe: 10,- Gesamt: 22,- |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre |
Abgabe: 30,- Gesamt: 42,- |
Abgabe: 30,- Gesamt: 50,- |
| Ausländerfischereischein |
Abgabe: 10,- Gesamt: 20,- |
Abgabe: 10,- Gesamt: 32,- |
| Fischereischein mit Begleitung | 30,- | 30,- |
Benötigte Dokumente zur Erstausstellung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis der Fischerprüfung
Fischerprüfung 2026
Die nächste Fischerprüfung findet am 10.11.26 und am 11.11.26 statt.
Die Anmeldefrist beginnt am 01.09.26 und endet am 13.10.26.
Die Anträge (siehe Downloads) auf Zulassung (Mindestalter: 13 Jahre) zur Fischerprüfung müssen bei der Unteren Fischereibehörde, Bereich Öffentliche Ordnung per Mail: fischerei@oberhausen.de eingereicht werden. Außerdem fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises hinzu und bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, sich per Mail anzumelden, melden Sie sich bitte zu den Dienstzeiten unter folgenden Telefonnummern: 0208/ 825 2522 oder- 2821.
Das Mindestalter beträgt 13 Jahre
Die Gebühr für die Fischerprüfung beträgt 50,00 Euro.
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil erstreckt sich auf folgenden Bereich:
Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde u. Fischhege, Natur- u. Tierschutz, Geräte- u. Gesetzeskunde.
Im praktischen Teil sind Angelgeräte für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen sowie Fischarten zu erkennen.
Lehrgänge und Vorbereitungen für die Fischerprüfung werden u.a. auch von ortsansässigen Vereinen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für Einwohnerinnen und Einwohner anderer Gemeinden besteht ebenfalls die Möglichkeit an der Fischerprüfung teilzunehmen, wenn eine Ausnahmegenehmigung der Heimatgemeinde zur Zulassung zur Fischerprüfung in Oberhausen eingereicht wird. Diese muss zwingend zur Anmeldung eingereicht werden.