Bei toter Wildgans hochansteckende Geflügelgrippe nachgewiesen

19.11.2025 - Bei der Untersuchung einer im Bereich des Rhein-Herne-Kanals aufgefundenen Wildgans wurde hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N1 (umgangssprachlich hochansteckende Geflügelgrippe) nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor hat den Befund bestätigt.

zwei Graugänse auf einer Wiese
Symbolfoto zweier Graugänse (Foto: Pixabay.com/Jürgen)

Das Veterinäramt der Stadt rät allen Geflügelhaltern in Oberhausen zu Vorsichtsmaßnahmen, um die Einschleppung der Erkrankung in den eigenen Bestand zu vermeiden. Ihnen wird empfohlen, in eigener Verantwortung Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Empfehlungen hierzu stellt das Friedrich-Löffler-Institut in einem Merkblatt zur Verfügung. Danach sollte Geflügel in geschlossenen Ställen gefüttert werden, um keine Wildvögel anzulocken. Das Wechseln der Schuhe vor Betreten des Stalles ist angezeigt. Soweit möglich sollte Geflügel im Stall verbleiben und ein etwaiger vorhandener Auslauf überdacht sein. Eine generelle Aufstallungspflicht gibt es aber nicht.

Spaziergängern wird empfohlen, ihre Hunde stets anzuleinen. Freilaufende Hunde können mit potenziell infiziertem Wildgeflügel in Kontakt kommen und so zur Verbreitung des Virus beitragen.

Menschen können sich in seltenen Fällen anstecken. Hierzu ist allerdings ein intensiver, direkter Kontakt zu infiziertem Geflügel mit hoher Viruslast notwendig. Tote und krankhafte Tiere sollten daher nicht angefasst und die allgemeinen Hygienevorschriften (Händewaschen, Abstand zu Wildgeflügel, Tiere nicht füttern) eingehalten werden.

Beim Auffinden toter Wildvögel wird darum gebeten, das zuständige Veterinäramt zu informieren. Die E-Mail-Adresse: veterinaeramt@oberhausen.de.