Hilfen für pflegebedürftige Menschen

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige - dieses Ziel verfolgt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO). Für die Umsetzung für Leistungsanbieter in Oberhausen ist seit dem 01.01.2017 die Stadt Oberhausen zuständig.

Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also Kosten erstatten lassen. Ihnen stehen hierfür ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro, sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit Ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs zur Verfügung.

Unterstützungsangebote im Alltag sind

• Betreuungsangebote für Pflegebedürftige entsprechend ihres individuellen Betreuungsbedarfs

• Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden
  Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende

• Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung
  dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen
  Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen

• Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung
  (hauswirtschaftliche Unterstützung)

• Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Antragstellung erfolgt online und bedarf einer vorherigen Registrierung.
Den Zugang finden Sie hier.
Nach erfolgreicher Eingabe aller erforderlichen Daten und Nachweise ist der Antrag auszudrucken und unterschrieben an untenstehende Adresse zu senden.

Für technische Fragen rund um das elektronische Antragsverfahren PfAD.uia steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung, die Sie werktags von 09:00-17:00 Uhr unter der Rufnummer 0231/222438900 erreichen können. Sie können Ihre Anfrage auch per E-Mail an pfaduia@digitales.nrw.de richten.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung gebührenpflichtig ist. Die Gebührensätze finden Sie in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der Anlage unter Tarifstelle 12.2.1.

Informationen zum Datenschutz und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie hier einsehen. Auf Nachfrage können Sie das Informationsblatt zum Datenschutz auch in Papierform erhalten.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
AnFöVO
Frau Lücke
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen

Bei persönlichem Besuch bitte vorher unbedingt einen Termin vereinbaren. 

Telefon: 0208 825-4120
E-Mail: unterstuetzung-im-alltag@oberhausen.de