Baugenehmigung und Bauordnung
Bauvoranfrage
Wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie ein Grundstück bebaut oder ein vorhandenes Gebäude umgebaut oder umgenutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, diese Fragen im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären. Die Bauvoranfrage muss schriftlich gestellt werden. Die Person, die die Anfrage stellt, muss jedoch nicht bauvorlageberechtigt sein. Als Ergebnis der Bauvoranfrage erhalten Sie einen kostenpflichtigen, rechtsmittelfähigen Bescheid.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Baugenehmigung und Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Jörg Plicht
Tel.: 0208 825-3575
E-Mail: joerg.plicht@oberhausen.de
Martina Stockamp-Uhle
Tel.: 0208 825-2194
E-Mail: martina.stockamp-uhle@oberhausen.de
Stefan Mittler
Tel.: 0208 825-2281
E-Mail: stefan.mittler@oberhausen.de
Fax: 0208 825-5283
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
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