Bauordnung

Bauvoranfrage

Wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie ein Grundstück bebaut oder ein vorhandenes Gebäude umgebaut oder umgenutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, diese Fragen im Rahmen einer schriftlichen Bauvoranfrage zu klären.

Beinhaltet Ihre Voranfrage ausschließlich Fragen zum Bauplanungsrecht, muss dieser Antrag nicht von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden.

Bitte benutzen Sie die eingeführten amtlichen Formulare und ergänzen Sie diese um einen aktuellen Lageplan (auf Grundlage eines Auszuges aus dem Liegenschaftskatasters), einer Beschreibung der Fragestellung und ggfls. Skizzen, Zeichnungen und Berechnungen. Die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können Sie schriftlich (per Fax, E-Mail oder Postweg) gegen Gebühr beantragen.
 

Ansprechpartnerin Bezirk Ost

Ansprechpartner Bezirk West

Martina Stockamp-Uhle

Sachgebietsleitung Ost
Bauberatung Ost
Fachbereich 5-3-10/Bautechnik
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66, Zimmer: A140
Telefon: 825-2194
Telefax: 825-5283
martina.stockamp-uhle@oberhausen.de

Stefan Mittler

Sachgebietsleitung West
Bauberatung West
Fachbereich 5-3-10/Bautechnik
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66, Zimmer: A126
Telefon: 825-2281
Telefax: 825-5283
stefan.mittler@oberhausen.de

 

Ansprechpartner Sonderbau

 

Jörg Plicht

Sachgebietsleitung Sonderbau
Bauberatung Sonderbau
Fachbereich 5-3-10/Bautechnik
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66, Zimmer: A128
Telefon: 825-3575
Telefax: 825-5283
joerg.plicht@oberhausen.de