Stadt verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige
04.08.2025 - Aufgrund eines Beschlusses des Rates verbietet die Stadt Oberhausen seit dem 01.08.2025 den Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Oberhausen. Die Stadt reagiert damit auf den vor allem bei Jugendlichen steigenden Konsum dieser Modedroge und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken.
Damit ist nicht nur der Verkauf von Lachgas an Minderjährige unter 18 Jahren im gesamten Stadtgebiet untersagt. Auch die Weitergabe, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, fällt unter das Verbot. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Ebenso handeln Automatenbetreiber ordnungswidrig, die keinen ausreichenden technischen Schutz vor dem Gebrauch durch Minderjährige bieten.
Mit diesem Verbot möchten Rat und Verwaltung die vor allem jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten schützen, denn der Konsum von Lachgas birgt eine Reihe von erheblichen gesundheitlichen Risiken, von akuten Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Atembeschwerden und Ohnmacht, bis hin zu langfristigen Schäden wie Nervenschädigungen, Lähmungen, Lungenverletzungen und Schädigungen im Gehirn.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Risikobewertung