Fachbereich 1-1-70/Steuern

Willkommen beim Fachbereich 1-1-70/Steuern der Stadt Oberhausen

Wir sind zuständig für die Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern sowie verschiedener grundstücksbezogener Abgaben. Außerdem beraten wir die Stadtverwaltung in steuerrechtlichen Angelegenheiten.
 

Gewerbesteuer
Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer für Unternehmen und Gewerbetreibende.
 

Grundbesitzabgaben
Informationen zu:

Hundesteuer
An-, Um- und Abmeldung von Hunden sowie Informationen zur Hundesteuer.
 

Vergnügungssteuer 
Informationen zur Besteuerung von Spielgeräten und sonstigen Vergnügungen.
 

Interne Steuerberatung der Stadt Oberhausen
Die Stadt Oberhausen unterliegt selbst steuerlichen Verpflichtungen. Der Bereich Interne Steuerberatung unterstützt die Verwaltung bei steuerrechtlichen Fragestellungen und der Umsetzung des Tax Compliance Management Systems (TCMS).


Aktuelle Hinweise

Grundsteuer 2026

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden am 19.06.2026 versandt.
Die Vorauszahlungen für das 1. Halbjahr 2026 sind am 23.07.2026 fällig.

Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Versand der Bescheide und der Zahlungsfälligkeit ausreichend Zeit zur Prüfung der Festsetzung besteht. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachbereichs Steuern gerne zur Verfügung.


Information nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person


Kontakt Für Allgemeine Anliegen

(für persönliche Anliegen entnehmen Sie Ihren Ansprechpartner den einzelnen Steuerarten)

 

Stadt Oberhausen
Fachbereich Steuern
Fachbereichsleitung
André Weber
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

Tel.: 0208 825-2071
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: andre.weber@oberhausen.de