Interne Steuerberatung
Die Stadt Oberhausen unterliegt – wie Unternehmen und Privatpersonen auch – verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen.
Die Interne Steuerberatung unterstützt die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung bei steuerrechtlichen Fragestellungen und sorgt dafür, dass steuerliche Pflichten rechtssicher und einheitlich erfüllt werden.
Unsere Aufgaben
Die Interne Steuerberatung berät die Fachbereiche, Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstigen Organisationseinheiten der Stadt Oberhausen in steuerlichen Angelegenheiten.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
- steuerliche Beratung der Organisationseinheiten,
- Begleitung steuerlicher Projekte,
- Unterstützung bei Vertragsprüfungen,
- Beurteilung steuerlicher Sachverhalte,
- Betreuung steuerlicher Außenprüfungen,
- Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Erklärungspflichten,
- Koordination steuerlicher Fragestellungen innerhalb der Stadtverwaltung.
Umsatzsteuer und § 2b UStG
Öffentliche Einrichtungen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer.
Durch die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz wurden die steuerlichen Anforderungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts grundlegend neu geregelt.
Die Interne Steuerberatung unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben und bewertet, ob Leistungen der Stadt steuerbar oder steuerpflichtig sind.
Tax Compliance Management System (TCMS)
Die Stadt Oberhausen führt ein steuerliches Kontrollsystem (Tax Compliance Management System – TCMS) ein bzw. entwickelt dieses kontinuierlich weiter.
Ziel ist es,
- steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen,
- gesetzliche Anforderungen einzuhalten,
- Mitarbeitende bei internen steuerlichen Fragestellungen zu unterstützen und
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Stadt und ihre Beschäftigten zu minimieren
Für wen ist die Interne Steuerberatung zuständig?
Die Interne Steuerberatung berät ausschließlich die Stadt Oberhausen, ihre Organisationseinheiten sowie ihre Betriebe gewerblicher Art in steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Eine steuerliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen oder sonstigen externen Dritten erfolgt nicht.
Die Interne Steuerberatung übernimmt insbesondere keine individuelle Beratung zu persönlichen Steuerangelegenheiten, Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerfragen von Privatpersonen oder Unternehmen.
Für derartige Fragestellungen wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Die Aufgaben der Internen Steuerberatung beschränken sich auf die steuerliche Betreuung der Stadt Oberhausen und ihrer Beteiligungen sowie die Unterstützung der städtischen Organisationseinheiten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten.
Ansprechpartner
| Aufgabengebiet | Sachbearbeiter/in | Telefonnummer 0208/825- |
Zimmer |
|---|---|---|---|
| Interne Steuerberatung | Frau Höhn | 3376 | 160 |
| Interne Steuerberatung | Herr Kreyn | 3011 | 156 |
| Interne Steuerberatung | Frau Martens | 2693 | 158 |
Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
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