Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben der Stadt Oberhausen gehören:

Die Grundbesitzabgaben werden für Grundstücke im Stadtgebiet erhoben und durch Bescheid festgesetzt.
 

Wer ist zahlungspflichtig?

Schuldner der Grundbesitzabgaben ist grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise die oder der Erbbauberechtigte.
 

Eigentumswechsel

Bei einem Eigentumswechsel gelten für die Grundsteuer und die Gebühren unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
 

Grundsteuer

Für die Grundsteuer erfolgt der steuerrechtliche Übergang grundsätzlich erst zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Der bisherige Eigentümer bleibt daher grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres steuerpflichtig.
Darüber hinaus bleibt die bisherige Festsetzung bestehen, bis dem Fachbereich Steuern vom Finanzamt ein entsprechender Grundsteuermessbescheid für die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer übermittelt wird.
Eine unterjährige Umschreibung der Grundsteuer ist gesetzlich nicht möglich.
 

Gebühren

Bei den Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren wird die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer grundsätzlich ab dem 1. Tag des auf den Eigentumswechsel folgenden Monats gebührenpflichtig.
Der Eigentumswechsel ist innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.
 

Vereinfachte Umschreibung der Gebühren

Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen und die Aufteilung von Gebühren zwischen Verkäufer und Käufer zu vermeiden, kann die Umschreibung der Gebühren bereits zum 1. des auf den wirtschaftlichen Übergang folgenden Monats erfolgen.
Voraussetzung hierfür ist eine von der Erwerberin oder dem Erwerber unterzeichnete Verpflichtungserklärung.
Die entsprechenden Formulare stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
 

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Ihren Grundbesitzabgaben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbesitzabgaben gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Anliegen an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Buchstabenbereichs.

Ansprechpartner

Aufgabengebiet Sachbearbeiter/in Telefonnummer
0208/825-
Zimmer
Arbeitsgruppenleitung Frau Kampmeier 2676 169
Arbeitsgruppenleitung

Herr Jankowski

 

2008 157
A - Bof Herr Pfau 2546 151
Bog - Fle Frau Elezaj 2576 161
Flf- Hi Frau Sezen 3032 163
Hj - Ji Frau Kampmeier 2676 169
Jj - Kt Frau Ringert 2653 153
Ku - Neh Herr Holve 2136 155
Nei - Sche Frau Schmitz 2635 159
Schf - St Frau Lingenauber-Hempel 2274 165
Su - U Herr Jankowski 2008 157
V - Z Frau Hegemann 2321 171
 

Frau Krüger

 

  151
Grupenleerung, Kleinkläranlagen Frau Hegemann 2321 171
Gewerbemüll Frau Lingenauber-Hempel 2402 165

 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  

Kontakt

Stadt Oberhausen
Grundbesitzabgaben
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen

E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de