Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben der Stadt Oberhausen gehören:
- Grundsteuer
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Schmutzwassergebühren
- Niederschlagswassergebühren
Die Grundbesitzabgaben werden für Grundstücke im Stadtgebiet erhoben und durch Bescheid festgesetzt.
Wer ist zahlungspflichtig?
Schuldner der Grundbesitzabgaben ist grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise die oder der Erbbauberechtigte.
Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel gelten für die Grundsteuer und die Gebühren unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Grundsteuer
Für die Grundsteuer erfolgt der steuerrechtliche Übergang grundsätzlich erst zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Der bisherige Eigentümer bleibt daher grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres steuerpflichtig.
Darüber hinaus bleibt die bisherige Festsetzung bestehen, bis dem Fachbereich Steuern vom Finanzamt ein entsprechender Grundsteuermessbescheid für die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer übermittelt wird.
Eine unterjährige Umschreibung der Grundsteuer ist gesetzlich nicht möglich.
Gebühren
Bei den Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren wird die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer grundsätzlich ab dem 1. Tag des auf den Eigentumswechsel folgenden Monats gebührenpflichtig.
Der Eigentumswechsel ist innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.
Vereinfachte Umschreibung der Gebühren
Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen und die Aufteilung von Gebühren zwischen Verkäufer und Käufer zu vermeiden, kann die Umschreibung der Gebühren bereits zum 1. des auf den wirtschaftlichen Übergang folgenden Monats erfolgen.
Voraussetzung hierfür ist eine von der Erwerberin oder dem Erwerber unterzeichnete Verpflichtungserklärung.
Die entsprechenden Formulare stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu Ihren Grundbesitzabgaben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbesitzabgaben gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Anliegen an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Buchstabenbereichs.
Ansprechpartner
| Aufgabengebiet | Sachbearbeiter/in | Telefonnummer 0208/825- |
Zimmer |
|---|---|---|---|
| Arbeitsgruppenleitung | Frau Kampmeier | 2676 | 169 |
| Arbeitsgruppenleitung |
Herr Jankowski
|
2008 | 157 |
| A - Bof | Herr Pfau | 2546 | 151 |
| Bog - Fle | Frau Elezaj | 2576 | 161 |
| Flf- Hi | Frau Sezen | 3032 | 163 |
| Hj - Ji | Frau Kampmeier | 2676 | 169 |
| Jj - Kt | Frau Ringert | 2653 | 153 |
| Ku - Neh | Herr Holve | 2136 | 155 |
| Nei - Sche | Frau Schmitz | 2635 | 159 |
| Schf - St | Frau Lingenauber-Hempel | 2274 | 165 |
| Su - U | Herr Jankowski | 2008 | 157 |
| V - Z | Frau Hegemann | 2321 | 171 |
|
Frau Krüger
|
151 | ||
| Grupenleerung, Kleinkläranlagen | Frau Hegemann | 2321 | 171 |
| Gewerbemüll | Frau Lingenauber-Hempel | 2402 | 165 |
Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Grundbesitzabgaben
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de