Grundbesitzabgaben

Schmutzwassergebühren

Die Schmutzwassergebühr wird für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren ist die jeweils gültige Entwässerungssatzung der Stadt Oberhausen.
 

Wie wird die Gebühr berechnet?

Die Schmutzwassergebühr richtet sich grundsätzlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers.
Als Schmutzwassermenge gelten die Wassermengen, die einem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführt oder auf andere Weise verbraucht werden.
Grundlage für die Gebührenberechnung ist in der Regel die im letzten Abrechnungszeitraum ermittelte Wasserverbrauchsmenge.
 

Neu angeschlossene Grundstücke

Wird ein Grundstück erstmals an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen, liegt zunächst noch kein vollständiger Jahresverbrauch vor.
In diesen Fällen erfolgt die endgültige Gebührenberechnung auf Grundlage der ersten vollständigen Jahresverbrauchsmenge.
Bis dahin werden Vorauszahlungen erhoben.
 

Abzug von Wassermengen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Wassermengen von der Gebührenberechnung abgezogen werden.
Dies gilt beispielsweise für Wasser, das auf dem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten wird und nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Hierzu zählen beispielsweise:

  • Gartenbewässerung
  • Befüllung von Verdunstungsmengen
  • sonstige Verbräuche außerhalb der Kanalisation
     

Nachweis durch Zwischenzähler

Der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermengen ist durch geeignete Messeinrichtungen (z. B. Zwischenzähler) zu führen.
Der Einbau, Betrieb und die Unterhaltung der Messeinrichtungen erfolgen auf Kosten der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.
Für die Anerkennung eines Zwischenzählers sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie der Kauf- oder Einbaurechnung
  • Mitteilung des Einbaudatums
  • Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Einbaus

Die Antragstellung kann formlos oder über die bereitgestellten Formulare erfolgen.
 

Gebührensätze

Die aktuellen Gebührensätze ergeben sich aus der jeweils gültigen Abgabensatzung der Stadt Oberhausen.
 

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Ihren Schmutzwassergebühren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbesitzabgaben gerne zur Verfügung.