Fachbereich 1-1-70/Grundbesitzabgaben

Schmutzwassergebühren

Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Als Schmutzwassermengen gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten oder sonst wie anfallenden oder aufgebrachten Wassermengen des letzten (vor dem Erhebungszeitraum liegenden) einjährigen Ablesezeitraums. Bei einem Grundstück, das erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird, werden die Schmutzwassergebühren für diejenigen Erhebungszeiträume, in denen noch keine volle einjährige Verbrauchsmenge vorliegt, entsprechend der ersten vollen einjährigen Verbrauchsmenge festgesetzt. Bis zum Vorliegen dieser Verbrauchsmenge können Vorauszahlungen erhoben werden. Bei Wohngrundstücken entspricht die Vorauszahlung derjenigen Schmutzwassergebühr, die bei einer Verbrauchsmenge von 128 l je Person und Tag entsteht.

Es besteht die Möglichkeit, die auf dem Grundstück verbrauchten und/oder zurückgehaltenen und somit nicht der Kanalisation zugeführten Wassermengen abzusetzen. Der Nachweis der verbrauchten und/oder zurückgehaltenen Wassermengen ist von dem Gebührenpflichtigen über geeignete Messeinrichtungen (Wasserzähler o. ä.), die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten hat, zu führen.
Reichen Sie bitte eine Kopie der Einbau- oder Kaufrechnung ein und teilen Sie das Datum des Einbaus und den Zwischenzählerstand bei Einbau schriftlich mit. Der Antrag kann formlos oder mithilfe des Formulars (siehe Downloads) gestellt werden. Der Zwischenzählerstand kann ebenfalls formlos oder mithilfe des Formulars (siehe Downloads) per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Bitte per E-Mail nur PDF- und/oder JPG-Dateien übersenden, da andere Dateiformate ggfs. nicht geöffnet werden können.

Die Höhe der Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatz-Satzung.


Arbeitsgruppenleitung

Arbeitsgruppenleitung 1 (AGL 1):  Sarah Kampmeier 0208 825-2676
Arbeitsgruppenleitung 2 (AGL 2):  Michael Jankowski 0208 825-2008

Ansprechpartner/innen

1/A - Bof           Cyra Heiderich 0208 825-2032 Zimmer 151 AGL 2
Bog - Fle Helena Elezaj 0208 825-2576 Zimmer 151 AGL 2
Flf - Hi Seren Sezen 0208 825-3032 Zimmer 163 AGL 1
Hj - Ji Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169  
Jj - Kt Sabine Ringert 0208 825-2653 Zimmer 153 ALG 2
Ku - Neh Sven Sebastian Holve 0208 825-2136 Zimmer 155 AGL 2
Nei - Sche Jacqueline Schmitz 0208 825-2635 Zimmer 159 AGL 1
Schf - St Kirsten Lingenauber-Hempel 0208 825-2274 Zimmer 165 AGL 2
Su - U Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157  
V - Z Nicole Hegemann 0208 825-2321 Zimmer 171 ALG 1
 
Grubenleerungen, Kleinkläranlagen Nicole Hegemann 0208 825-2321 Zimmer 171
Gewerbemüll Silke Rühseler 0208 825-2402 Zimmer 167
Stundungen A - H Silke Rühseler 0208 825-2586 Zimmer 167
Stundungen I - R Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157
Stundungen S - Z Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169
Grundsteuererlass Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr  

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind per E-Mail unter grundbesitzabgaben@oberhausen.de zu erreichen.