Grundbesitzabgaben
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer auf Grundbesitz. Sie wird von den Städten und Gemeinden erhoben und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz.
Wer muss Grundsteuer zahlen?
Grundsteuer wird für Grundstücke erhoben, die sich im Stadtgebiet der Stadt Oberhausen befinden.
Dabei wird unterschieden zwischen:
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Grundsteuer B
Die Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens.
Wer setzt die Grundsteuer fest?
Die Besteuerungsgrundlagen werden zunächst vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Das Finanzamt erlässt hierzu einen Grundsteuermessbescheid und teilt den festgesetzten Grundsteuermessbetrag der Stadt Oberhausen mit.
Auf Grundlage dieses Messbetrages setzt die Stadt Oberhausen die Grundsteuer fest.
Die Stadt Oberhausen ist dabei an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Stadt Oberhausen.
Beispiel:
- Grundsteuermessbetrag: 1.000,00 €
- Hebesatz: 922 %
- Festzusetzende Grundsteuer: 9.220,00 €
Hebesätze der Stadt Oberhausen
Die Hebesätze wurden vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen und betragen derzeit:
| Steuerart | Hebesatz |
| Grundsteuer A | 325 % |
| Grundsteuer B | 922 % |
Wohngrundstücke
Zu den Wohngrundstücken gehören insbesondere:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum
Nichtwohngrundstücke
Zu den Nichtwohngrundstücken gehören insbesondere:
- unbebaute Grundstücke
- Geschäftsgrundstücke
- gemischt genutzte Grundstücke
- Teileigentum
- sonstige bebaute Grundstücke
Einwendungen gegen den Grundsteuermessbescheid
Wenn Sie mit den Feststellungen des Finanzamtes nicht einverstanden sind, beispielsweise hinsichtlich der Grundstücksart, des Grundsteuerwertes oder des Grundsteuermessbetrages, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Die Stadt Oberhausen kann diese Feststellungen nicht ändern, da sie an die Entscheidungen des Finanzamtes gebunden ist.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Festsetzung, Zahlung oder Veranlagung der Grundsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbesitzabgaben gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Anliegen an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Buchstabenbereichs.