Steuern

Abfallbeseitigungsgebühren

Grundlage für die Erhebung der Abfallbeseitigungsgebühren ist die Abfallsatzung in der jeweils geltenden Fassung.

Das erforderliche Behältervolumen richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der Bewohner. Je Bewohner wird ein wöchentliches Behältervolumen von 30 l zugrunde gelegt.
Auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen kann das wöchentliche Behältervolumen auf 20 l je Person reduziert werden, wenn dieser sich verpflichtet, Vermeidungs- und Verwertungsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus kann z. B. bei Inanspruchnahme einer Biotonne das notwendige wöchentliche Restmüllvolumen auf bis zu 10 l pro Person gesenkt werden. Näheres ist der Abfallsatzung zu entnehmen.

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Abfallbehälter nach schriftlicher Abbestellung eingezogen wird. Für Änderungen von Anzahl, Größe und Häufigkeit der Leerung gilt dies entsprechend.

Anträge auf Auslieferung, Abmeldung oder Änderung von Abfallgefäßen sind beim Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz, Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen (Technisches Rathaus), zu stellen.

Die Höhe der aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatz-Satzung.