Grundbesitzabgaben

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren ist die jeweils gültige Abfallsatzung der Stadt Oberhausen.
 

Behältervolumen bei Wohngrundstücken

Das erforderliche Restmüllbehältervolumen richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen.
Dabei wird ein wöchentliches Mindestvolumen von 30 Litern pro Person zugrunde gelegt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das erforderliche Behältervolumen reduziert werden.
 

Reduzierung des Behältervolumens

Auf Antrag kann das wöchentliche Restmüllvolumen auf 20 Liter pro Person reduziert werden, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner sich verpflichten, Abfälle zu vermeiden und vorhandene Verwertungsmöglichkeiten zu nutzen.
Bei Nutzung einer Biotonne kann das erforderliche Restmüllvolumen unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Liter pro Person und Woche reduziert werden.
Einzelheiten ergeben sich aus der Abfallsatzung der Stadt Oberhausen.
 

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht beginnt grundsätzlich mit dem 1. Tag des Monats, der auf den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung folgt.
Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallgefäße nach schriftlicher Abmeldung eingezogen werden.
Dies gilt entsprechend für Änderungen der Behältergröße, der Anzahl der Gefäße oder des Leerungsrhythmus.
 

Änderungen von Abfallgefäßen

Anträge auf

  • Neuaufstellung von Abfallgefäßen,
  • Änderung der Behältergröße,
  • Änderung der Gefäßanzahl oder
  • Abmeldung von Abfallgefäßen

sind beim Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz der Stadt Oberhausen zu stellen.
 

 

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Festsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbesitzabgaben gerne zur Verfügung.
Fragen zur Bereitstellung, Änderung oder Abmeldung von Abfallgefäßen beantwortet der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz.