Grundbesitzabgaben
Niederschlagswassergebühren
Die Niederschlagswassergebühr wird für die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren ist die jeweils gültige Entwässerungssatzung der Stadt Oberhausen.
Wie wird die Gebühr berechnet?
Maßgeblich für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten, überbauten oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Regenwasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Dachflächen
- Garagen- und Carportdächer
- Hof- und Stellplatzflächen
- befestigte Zufahrten und Wege
Je größer die an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist, desto höher fällt die Niederschlagswassergebühr aus.
Dachbegrünungen
Für dauerhaft begrünte Dächer (z. B. Gründächer) wird eine Gebührenermäßigung gewährt.
Für diese Flächen reduziert sich die Niederschlagswassergebühr um 50 Prozent.
Mitteilung der angeschlossenen Flächen
Die Größe der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen ist der Stadt Oberhausen bei Beginn der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage mitzuteilen.
Hierfür steht ein entsprechender Fragebogen im Downloadbereich zur Verfügung.
Werden keine Angaben gemacht, ist die Stadt berechtigt, die angeschlossenen Flächen zu schätzen.
Änderungen der Flächen
Änderungen der angeschlossenen Flächen, beispielsweise durch Anbauten, neue Pflasterungen oder Entsiegelungen, sind der Stadt Oberhausen innerhalb von drei Monaten schriftlich mitzuteilen.
Die geänderte Fläche wird grundsätzlich ab dem 1. Tag des auf die Änderung folgenden Monats berücksichtigt.
Versickerung von Niederschlagswasser
Soll Regenwasser künftig auf dem eigenen Grundstück versickert werden und nicht mehr in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, ist hierfür grundsätzlich eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich.
Entsprechende Anträge sind beim Fachbereich Gewässerschutz der Stadt Oberhausen zu stellen.
Gebührensätze
Die aktuellen Gebührensätze ergeben sich aus der jeweils gültigen Abgabensatzung der Stadt Oberhausen.
Zur Abgabensatzung
Zur Entwässerungssatzung
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Festsetzung der Niederschlagswassergebühren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundbesitzabgaben gerne zur Verfügung.
Fragen zur Niederschlagswasserversickerung sowie zum Anschluss- und Benutzungszwang beantwortet der Fachbereich Gewässerschutz der Stadt Oberhausen.