Impfangebot für Kinder und Jugendliche

Die Stadt Oberhausen bietet am Samstag, 31. Juli, erstmals die Möglichkeit, dass sich auch Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren im Impfzentrum in der Willy-Jürissen-Halle mit BioNTech impfen lassen können, und zwar in der Zeit von 14 bis 19:30 Uhr. Ab der kommenden Woche können sich Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren dort dann immer mittwochs und samstags in der Zeit von 14 bis 20 Uhr impfen lassen.

Schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Allerdings muss die schriftliche Einwilligung aller sorgeberechtigten Erziehungspersonen zwingend zur Impfung mitgebracht werden. Es genügt, wenn nur eine erziehungsberechtigte Person das Kind/die Jugendliche/den Jugendlichen dann in der Halle begleitet. Die Einwilligungsbescheinigung finden Sie hier.

Eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihrer Sorgeberechtigten erfolgt durch einen anwesenden Kinderarzt oder eine Kinderärztin im Impfzentrum.

Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.

Erweiterung der Öffnungszeiten ab Mittwoch, 4. August

Das Impfzentrum in der Willy-Jürissen-Halle erweitert außerdem wieder seine Öffnungszeiten. Ab kommender Woche hat es immer von mittwochs bis sonntags jeweils von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre werden dann mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) geimpft. Gleichzeitig wird ein Termin für die Zweitimpfung vereinbart. Mitbringen müssen die Impfwilligen ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis) und – sofern vorhanden – ihren Impfausweis. Um Wartezeiten im Impfzentrum möglichst gering zu halten, wird gebeten, idealerweise die beiden Dokumente „Aufklärungsblatt zur Schutzimpfung“ und „Anamnese- und Einwilligungsbogen“ ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Diese beiden Dokumente finden Sie in der rechten Spalte auf oberhausen.de/impfen.