Rat der Stadt: Einbringung des Haushalts 2026

19.12.2025 - In der letzten Ratssitzung 2025 wurde am Montag, 15. Dezember 2025, der Haushalt 2026 eingebracht. Kämmerer Apostolos Tsalastras betonte in seiner Rede zum Haushaltsentwurf: „Die finanzielle Situation der Kommunen war noch nie so dramatisch wie dieses Jahr. Mit diesem oder ähnlichen Sätzen haben in der Vergangenheit viele Haushaltsreden angefangen. Dies ist in einer Kommune wie Oberhausen, die immer noch an den ökonomischen und sozialen Folgen des Strukturwandels leidet, keine Überraschung. Wenn aber mittlerweile fast gar keine Kommune in NRW und sogar in Deutschland einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann, dann ist das schon eine besondere Situation.“

Weiterhin führt er in seiner Rede aus: „Steigende Personalkosten, große Belastungen durch die gesetzlich geregelten Sozialleistungen und ein massiver Investitionsbedarf zeigen, wie schwer es Kommunen haben, ihre Haushalte in den Griff zu bekommen. Besonders schwierig ist dies für die Kommunen, die jahrelange Sparbemühungen und etliche Konsolidierungsrunden hinter sich gebracht haben. Kommunen im Strukturwandel fehlt die Resilienz, Krisen unbeschadet zu überstehen. Entsprechend sieht auch die Haushaltssituation in Oberhausen aus.“

Handlungsfähigkeit gefährdet – Haushaltssicherungskonzept

„Bereits im laufenden Jahr 2025 wird Oberhausen voraussichtlich mit einem Haushaltsdefizit in Höhe von 110 Mio. Euro abschließen. Das sind 27 Mio. Euro mehr als geplant. Dies hat zur Folge, dass die Handlungsfähigkeit gefährdet ist. Die Gemeindeordnung (GO) legt in §76 (3) fest, dass Kommunen mit negativem Eigenkapital ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen müssen, das nach zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt ausweist. Nach der schwierigen Entwicklung in diesem Jahr und den Anmeldungen der Verwaltung für das nächste Jahr würde das HSK keinen Ausgleich mehr bis zum Jahr 2033 vorsehen. Damit wäre das HSK nicht genehmigungsfähig und der Haushalt kann nicht rechtskräftig werden. Das bedeutet, dass wir in der vorläufigen Haushaltsführung verbleiben würden, bis wieder ein genehmigungsfähiger Haushalt erreicht ist. Dieser technische Begriff, der auch Nothaushalt genannt wird, führt zu erheblichen Einschränkungen für die eigene Handlungsfähigkeit. Diejenigen, die schon vor 2011 im Rat waren, können sich daran erinnern, dass wir Einschränkungen in unserer Investitionstätigkeit hatten, keine Beförderungen aussprechen durften, alles was nicht konkret gesetzlich geregelt war, wurde von der Kommunalaufsicht erschwert, begrenzt oder gar verhindert. Dazu gehören, wie sich jeder vorstellen kann, Sport- und Kulturangebote aber auch die Wirtschaftsförderung und Umweltmaßnahmen, sofern sie nicht gesetzlich gefordert sind. Sogar Fördermittel wurden untersagt, weil man einen Eigenanteil stellen muss. Nach intensiven Haushaltsgesprächen und weiteren Maßnahmen im HSK, …, ist es gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen.“


zum download

Rede des Oberbürgermeisters Thorsten Berg zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2026   
Rede des Stadtkämmerers Apostolos Tsalastras zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2026  
Informationen zum Haushaltsplan und Haushaltsplanentwurf 2026