Gewerbeangelegenheiten

Versteigerergewerbe

Kurzbeschreibung

Rechtsgrundlage: § 34 b Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Versteigerungserlaubnis).

Hammer, Bild von Mdesigns auf Pixabay
Bild von Mdesigns auf Pixabay

Antragsverfahren

Nehmen Sie gern telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Ordnungsbehörde (siehe Kontakt) auf, bevor Sie einen Antrag stellen.

So können Erlaubnisvoraussetzungen, Antragsformular und vorzulegende Unterlagen mit Ihnen durchgesprochen werden.

Verwaltungsgebühren

1.000,00 EUR.


Weitere Informationen zum Thema Versteigerungsgewerbe finden Sie auch im Serviceportal.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20/Allgem. Gewerbeangelegenheiten
Frau Preußler
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Telefon: 0208 825-3021
E-Mail: petra.preussler@oberhausen.de