Gewerbeangelegenheiten
Reisegewerbe
Kurzbeschreibung:
Ein Reisegewerbe betreibt gemäß § 55 GewO, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (Termin) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (feststehenden Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Eine Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Ebenso ist die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Zwischen 20,00 Euro und 500,00 Euro
Bitte bringen Sie mit:
Sehen Sie dazu das Merkblatt zur Reisegewerbekarte.
Der weitere Ablauf ist:
Die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit wird überprüft.
Ansprechpartnerin
| Name | Zimmer | Telefon, E-Mail |
|---|---|---|
| Sandra Didelot | B503 | 0208 825-3649 sandra.didelot@oberhausen.de |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen