Gewerbeangelegenheiten

Pfandleihergewerbe

Kurzbeschreibung

Rechtsgrundlage: § 34 Gewerbeordnung

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Antragsverfahren

Nehmen Sie gern telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Ordnungsbehörde (siehe Kontakt) auf, bevor Sie einen Antrag stellen.

So können Erlaubnisvoraussetzungen, Antragsformular und vorzulegende Unterlagen mit Ihnen durchgesprochen werden.

Verwaltungsgebühren

1.000,00 EUR.


Weitere Informationen zum Thema Pfandleihgewerbe finden Sie auch im Serviceportal.

Quelle: ChatGPT (AI Generated)
Quelle: ChatGPT (AI Generated)

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20/Allgem. Gewerbeangelegenheiten
Frau Preußler
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Telefon: 0208 825-3021
E-Mail: petra.preussler@oberhausen.de