Schokoticket bleibt ermäßigt

Bestandsschutz gilt bis Ende des Schuljahres 2020/2021

Schüler, die nach der alten Berechnung Anspruch auf ein ermäßigtes Schokoticket haben, bekommen dieses auch weiterhin. Der Bestandsschutz gilt bis Ende des Schuljahres 2020/2021. Das hat der Rat der Stadt Oberhausen am Montag, 23. September 2019, mit großer Mehrheit beschlossen. Die betroffenen Eltern werden entsprechend schriftlich durch die Verwaltung und die Stoag informiert.

Die Schulwege der betroffenen Kinder und Jugendlichen werden in den kommenden Monaten noch einmal einzeln berechnet, und zwar vom städtischen Bereich Geoinformation und Kataster. Der Hintergrund: Bei der Messung der Distanz zwischen Wohnung und Schule über Google Maps werden Sicherheitsaspekte wie die Lage von Ampeln oder Kreisverkehre nicht berücksichtigt. Die erneute Prüfung muss demnach sehr sorgfältig und individuell erfolgen, sie kann im Einzelfall bis zu zwei Stunden dauern. Unter Berücksichtigung einer angemessenen frühzeitigen Information der Eltern ergibt sich der Zeitraum des Bestandsschutzes.

Die Verwaltung wird ergänzend Gespräche mit der Stoag über eine eventuelle Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen führen. Die Stadtspitze geht davon aus, dass für die Übergangsregelung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Aktuell zahlt die Stadt abhängig von der Gesamtzahl der Oberhausener Schülerinnen und Schüler eine Pauschale von 2 Millionen Euro an das Nahverkehrsunternehmen, unabhängig davon wie viele Schülerinnen und Schüler ein ermäßigtes Schokoticket erhalten. Darüber hinaus wird eine organisatorische Anpassung im Verfahren geprüft.

Die Berechnung der Schulwege soll künftig grundsätzlich durch den Bereich Schule in Kooperation mit dem Bereich Geoinformation/Kataster erfolgen.