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Investitionszuschuss Barrierereduzierung: Fördermittel der KfW-Bank ab Frühjahr 2026
Die städtische Wohnberatung des Fachbereichs Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen informiert darüber, dass die beliebten Fördermittel der KfW-Bank im Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) ab Frühjahr 2026 wieder zur Verfügung stehen sollen. Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich, schnell zu reagieren, sobald die Fördertöpfe freigegeben werden. Der entsprechende Antrag muss unbedingt vor Umbaubeginn gestellt werden. Das Förder-Volumen beträgt voraussichtlich 50 Millionen Euro, 25 Millionen Euro weniger als in den Jahren zuvor.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt der Abbau von Barrieren im Wohnumfeld. Dazu gehören unter anderem der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Beseitigen von Schwellen sowie Maßnahmen zur Überwindung von Stufen und Treppen, beispielsweise durch Rampen oder Liftsysteme. Die städtische Wohnberatungsstelle informiert Interessierte individuell (Telefon: 0208 825-4120; E-Mail wohnberatung@oberhausen.de) zu Fragen der Wohnungsanpassung sowie über Fördermöglichkeiten und den jeweiligen Voraussetzungen.