Aktuelle Pressemeldungen

Änderungen bei den Bürgerservicestellen

04.01.2021

Die Bürgerservicestellen der Stadt Oberhausen (Einwohnermeldeämter) informieren über folgende gesetzliche Änderungen, die mit Beginn des neuen Jahres gelten:

  1. Neu beantragte Kinderreisepässe werden nur noch mit einem maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Ein Kinderreisepass wird ebenfalls nur noch maximal für zwölf Monate verlängert. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
  2. Für Personen ab 24 Jahre beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises 37 Euro (vorher 28,80 Euro).
  3. Die bisher anfallende Gebühr von sechs Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion und das(Neu)setzen der PIN auf einem Personalausweis werden nicht mehr erhoben.
  4. EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes ab 16 Jahre können freiwillig eine sogenannte eID-Karte zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion wie beim Personalausweis beantragen. Die eID-Karte ist kein Ausweisersatz und wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift  ausgegeben. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 37 Euro.
  5. Ab dem 2. August 2021 wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken in dem Chip eines neu beantragten Personalausweises Pflicht. Bisher ausgestellte Personalausweise ohne Fingerabdrücke sind aber weiterhin gültig.