Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Zucht und Halten von Tieren und Handel mit Tieren
Erlaubnispflichtig nach dem Tierschutzgesetz sind:
- die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren
- das Handeln mit Wirbeltieren
- die Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebes
- die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren
- die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung( Wirbeltiere )
- Tierbörsen
- die Haltung von Tieren für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
- die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für andere
Ansprechpartner
Telefon | ||
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Jörg Brandt | 0208 825-2907 | joerg.brandt@oberhausen.de |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
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