Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 gesucht

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl an diesem Tag benötigt die Stadt Oberhausen aufgrund der zu erwartenden hohen (Brief-)Wahlbeteiligung etwa 1.950 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Jede wahlberechtigte Person kann sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beim Fachbereich Wahlen bewerben.

Wahlberechtigt ist gemäß § 1 LWahlG NRW, wer

  • am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
  • Ferner darf die Person nicht durch Richterspruch das Wahlrecht verloren haben (§ 2 LWahlG NRW).

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin erhalten diese ein Erfrischungsgeld.

Anmeldung

Wer an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer interessiert ist, kann sich per E-Mail an wahlhelfer@oberhausen.de oder per Fax unter 0208 825-3377 melden. Eine Bitte: Nutzen Sie dazu das Kontaktformular, das Sie über die vorgenannte E-Mail-Adresse anfordern oder auch auf der Internetseite der Stadt Oberhausen herunterladen können. Der Link: https://obhsn.de/kontaktformular-wahlhelfer-ltw-nrw-2022 .

Hygieneschutzmaßnahmen

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Vorgaben (Abstandsgebot, Hygienebedingungen etc.) kommt es wahrscheinlich auch bei der Landtagswahl NRW 2022 zu Erschwernissen. Es wird ein den am Wahltag geltenden Bestimmungen angepasstes Hygieneschutzkonzept für die Einrichtung der Wahlräume und die Durchführung der Wahl vorliegen.