Stadtrat stimmt mit breiter Mehrheit für den Grundsatzbeschluss zur Verlängerung der Linie 105

08.02.2024 - Mit breiter Mehrheit hat der Rat der Stadt Oberhausen am Montag, 5. Februar 2024, den Grundsatzbeschluss zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 gefasst. Die Zustimmung des Rates ist der Auftakt für die weitere Konkretisierung der Planung und damit der erste in einer Reihe weiterer nötiger Beschlüsse, um das Projekt umzusetzen. Sie ist zudem der Startschuss für eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger –  ein wichtiger Bestandteil der weiteren Planung. Der Lückenschluss soll leistungsstark, direkt und klimafreundlich Alt-Oberhausen, Sterkrade und Neue Mitte mit wichtigen Ankerpunkten in der Nachbarstadt Essen vernetzen.

Symbolbild der Strßenbahnlinie 112 (Foto: STOAG)
Aktuell fährt auf Oberhausener Stadtgebiet nur die Straßenbahnlinie 112. Foto: STOAG

Die Realisierung des Jahrhundertprojekts verbessert nicht nur den regionalen und lokalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und optimiert die Vernetzung der Ruhr-Metropole. Es profitieren auch die stark nachgefragten Einzelhandels-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie das Westfield Centro, die Rudolf-Weber-Arena, das Sea Life Aquarium, der Gasometer oder der Aquapark sowie auch die tausenden Beschäftigten, die schon heute zu ihrem Arbeitsplatz in der Neuen Mitte pendeln. 

Hinzu kommt die Anbindung der neuen Wohngebiete für bis zu 4.000 Menschen, die auf dem Stahlwerksgelände und an der Ripshorster Straße entehen sollen.

Der Lückenschluss ist auch ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätsstrategie der Stadt Oberhausen, in deren Mittelunkt insbesondere die bessere Verknüpfung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs stehen. Bund und Land bezuschussen daher dieses verkehrs- und umweltpolitische Leuchtturmprojekt und damit die Baukosten von 100 bis 120 Millionen Euro mit 90 bis 95 Prozent.

Der Trassenvorschlag

Grundlage für die anstehenden Detailplanungen ist der Trassenvorschlag aus dem im Mai 2022 vom Rat der Stadt beschlossenen Masterplan „Neue Mitte 4.0“. Die Trasse verbindet nicht nur Essen mit Sterkrade und Alt-Oberhausen, sondern begegnet vor allem auch den verkehrlichen Herausforderungen in der Neue Mitte. Neben der Stärkung von Fuß- und Radwegsverbindungen ist die Straßenbahnlinie ein wichtiger Baustein für die Erreichbarkeit der Neuen Mitte, für die Vernetzung der vielen Angebote dort, aber eben auch für die verkehrliche Erschließung der geplanten Wohngebiete.

Übersichtskarte zum Trassenvergleich mit der Variante 2014 sowie der aktuellen Planung
Übersichtskarte zum Trassenvergleich mit der Variante 2014 sowie der aktuellen Planung (Karte: Stadt Oberhausen)
Übersichtskarte des aktuell geplanten Trassenverlaufs der Straßenbahnverlängerung 105
Übersichtskarte des aktuell geplanten Trassenverlaufs der Straßenbahnverlängerung 105 (Karte: Stadt Oberhausen)

Im Unterschied zu den verworfenen Planungen aus dem Jahr 2014 ist die Straßenbahnstrecke nicht aufgeständert, sondern fährt ebenerdig. Da sich bis heute bereits eine Vielzahl von Geschäften und Attraktionen auf dem Stahlwerksgelände angesiedelt haben und neue Wohnquartiere geplant sind, ist die jetzt beschlossene Variante mit einer Länge von 3.500 Metern rund 200 Meter länger als die Alt-Variante und hat sieben statt sechs neue Haltestellen. Die Linie soll zukünftig die Orte verbinden, an denen die Menschen wohnen, arbeiten und ihre Freizeit etwa mit Shopping, Restaurantbesuchen, Konzerten oder Kino verbringen. Entsprechend wird ein sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis erwartet – eine Voraussetzung für die Förderung des Projekts.

Die Kosten

Aufgrund der dynamischen Preisentwicklung in der Baubranche liegt die aktuelle Schätzung der Gesamtkosten bei 110 bis 132 Millionen Euro – 100 bis 120 Millionen Euro für den Bau und 10 bis 12 Millionen Euro für die Planungen. Auf die Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) kämen Kosten von insgesamt 15,6 bis maximal 21,6 Millionen Euro zu. Den Rest würden Bund und Land bezahlen.

Die Zeitschiene

Mit der Zustimmung des Rates werden nun die nächsten Schritte zur Realisierung eingeleitet. Die weiteren erforderlichen Planungen, das Planfeststellungsverfahren sowie die Beantragung der Fördermittel könnten 2027 abgeschlossen werden. Bis dahin muss der Rat in den nächsten Monaten und Jahren noch weitere Beschlüsse fassen. Die anschließende Bauphase dauert rund dreieinviertel Jahre. Ziel ist es, 2030 den Betrieb der Linie 105 auf der neuen Trasse aufzunehmen.


Weitere Erläuterungen

Der Trassenvorschlag konkret

Von der Haltestelle Unterstraße auf Essener Stadtgebiet bis zur Stadtgrenze Essen/Oberhausen werden 300 Meter Straßenbahnstrecke neu gebaut. Von der Stadtgrenze aus verläuft die Straßenbahn in der Mitte der Essener Straße bis zum Knotenpunkt Hausmannsfeld. In dem Bereich entsteht die Haltestelle „Stadtgrenze Essen“. Von dem Knotenpunkt aus verläuft die Straßenbahnstrecke im Seitenraum der Essener Straße parallel zur Fahrbahn und biegt nach 600 Metern hinter der HOAG-Brücke rechts ab und überquert die Köln-Mindener-Eisenbahnstrecke. Unmittelbar nördlich der Köln-Mindener-Bahnstrecke wird die Straßenbahn wieder auf Geländeniveau geführt. Im weiteren Verlauf folgt die Straßenbahn auf einem grünen Gleiskörper dem „Stahlwerkspark“. Nach Querung des Brammenrings wird die Trasse unmittelbar südlich der Güterbahnstrecke weiter nach Westen geführt. Von der neuen Straßenbahnbrücke über die Osterfelder Straße bis zum Einbiegen auf die ÖPNV-Trasse entspricht der dargestellte Verlauf der Planung von 2014.

Der Förderzugang

Der Bau von Straßenbahnen wie der Linie 105 in Oberhausen wird nur zu einem kleinen Anteil mit Eigenmitteln der Kommune finanziert. Primäres Finanzierungsinstrument ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes. Die Finanzmittel hierfür sind im GVFG selbst verankert und unterliegen damit nicht der jährlichen Haushaltsgesetzgebung des Bundestags. Seit 2021 wird jährlich eine Milliarde Euro bereitgestellt, ab dem Jahr 2025 werden es zwei Milliarden Euro im Jahr sein. Ab dem Jahr 2026 legt das GVFG eine jährliche Dynamisierung dieser Fördermittel in Höhe von 1,8 Prozent pro Jahr fest.

Eine Kürzung der Finanzmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz steht politisch hinsichtlich der aktuellen Kürzungen im Bundeshaushalt nicht zur Diskussion. Im Gegenteil: Die Finanzmittel werden, wie unter §10 GVFG „Zweckbindung und Verteilung der Mittel“ nachzulesen ist, sukzessiv erhöht.

Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Bezuschussung der Baumaßnahme durch die Bundesfinanzhilfe für Großvorhaben der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV (GVFG). Demnach werden mindestens 90 bis maximal 95 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der tatsächliche Fördersatz des Landes NRW ergibt sich durch die Eingruppierung des Vorhabens in die sogenannte Kategorie „vorrangige Schieneninfrastruktur“. Das Bauvorhaben der Linie 105 ist nach heutigem Stand dieser Kategorie zuzuordnen.