Geänderte Regeln zum Coronaschutz in städtischen Gebäuden

05.05.2022 - Die neue Corona- Schutzverordnung für NRW sieht eine Verpflichtung zum Tragen von Masken sowie eine Testpflicht nur noch in besonders sensiblen Bereichen vor. Daraus ergeben sich auch Änderungen für städtische Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher städtischer Gebäude, die ab sofort gelten. Krisenstabsleiter Michael Jehn erklärt dazu: „Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei. Es bleibt daher unsere Aufgabe, die Menschen so gut wie möglich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.“ Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, auch weiterhin möglichst vorher einen Termin zu vereinbaren.

3G-Regel und Zugangskontrolle entfällt

Sowohl die 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung wie auch für die Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Oberhausen entfällt.

Die bisher eingerichteten Zugangskontrollen durch die Sicherheitsdienste an den Eingangsbereichen der städtischen Dienstgebäude werden zum 31. Mai 2022 aufgehoben.

Maskenpflicht

Für alle Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher in den städtischen Verwaltungsgebäuden entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Um sich und andere zu schützen, wird gleichwohl dringend empfohlen, auch weiterhin eine Maske zu tragen.
WICHTIG: Aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bei den Beschäftigten des Bereiches 3-4/Gesundheit gilt an den Standorten Tannenbergstraße und Tirpitzstraße weiterhin die Maskenpflicht.

Hygiene- und Verhaltensregelungen

Auf die Einhaltung der bekannten AHA-Regeln – Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen – ist weiterhin zu achten.